Pressemitteilung
27.09.2023
Pressereferat
Rathaus, Homepage
Oberbürgermeister Mende unterzeichnet Inklusionsvereinbarung
Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende hat am Mittwoch, 27. September, gemeinsam mit Marcus Bittner, Leiter des Personalamtes und Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers, Dieter H. Menger als Gesamtschwerbehindertenvertretung der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie Petra Schultes als Vorsitzende des Gesamtpersonalrates die neue städtische Inklusionsvereinbarung unterschrieben.
Oberbürgermeister Mende: „Der Abschluss einer Inklusionsvereinbarung in der Stadtverwaltung ist ein wichtiger Baustein, die Inklusion schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen im Arbeits- und Berufsleben der Landeshauptstadt Wiesbaden als Arbeitgeberin voranzubringen. Wir wollen Schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen verbesserte Chancen im Arbeits- und Berufsleben bieten, ihre Ausbildung und Beschäftigung fördern und ihnen als vollwertigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Respekt und Anerkennung entgegen bringen. Mit der Vereinbarung machen wir dies für die Landeshauptstadt Wiesbaden verbindlich.“
Die neue Inklusionsvereinbarung gilt für alle Dezernate, Ämter und Eigenbetriebe. Sie konkretisiert die gesetzlichen Regelungen für die Inklusion schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der Landeshauptstadt Wiesbaden und stellt weitergehende Regeln und Ziele für die Zusammenarbeit insbesondere zwischen den beteiligten Akteuren auf. Der Verwaltung, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem aber auch den Führungskräften werden durch die Inklusionsvereinbarung wichtige Fürsorge- und Förderungspflichten im Umgang mit schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auferlegt. Darüber hinaus finden sich für schwerbehinderte und gleichgestellte städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Vereinbarung vielfältige Regelungen zur Arbeitszeit, Personalplanung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes und zur Arbeitsorganisation.
„Die Vereinbarung enthält viele wichtige Regelungen, um die Inklusion schwerbehinderter und gleichgestellter städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter voranzutreiben“, findet Marcus Bittner, Leiter des Personalamtes und Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers. „Es ist nun aber vor allem wichtig, dass die Regelungen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern tatsächlich gelebt werden.“ Hierin sieht er noch ein ordentliches Stück Arbeit, ist aber zuversichtlich, dass dies gelingen wird.
Die neue Inklusionsvereinbarung wurde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung, den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen, Vertreter/innen des Gesamtpersonalrates und dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers erarbeitet. Unterstützt wurde die Arbeitsgruppe zudem von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Dienststelle Stadtverwaltung. Ein langer Abstimmungsprozess innerhalb der Arbeitsgruppe, aber auch mit den unterschiedlichsten städtischen Fachbereichen hat nun eine hoffentlich gut umsetzbare Regelung hervorgebracht, um zum einen besonderen Bedürfnissen und Bedarfen schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnung zu tragen, zum anderen aber auch das Miteinander und Zusammenarbeiten zu vereinfachen.
Dieter H. Menger, Gesamtschwerbehindertenvertreter der Landeshauptstadt Wiesbaden, führt aus: „Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Auch vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs ist es geboten, Menschen mit Behinderungen darin zu unterstützen, einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Das heißt, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und eine zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Diese Inklusionsvereinbarung ist der Ausgangspunkt zur Erreichung dieser Ziele. Nun muss sie bekannt gemacht und Teil des gelebten Leitbildes dieser Stadtverwaltung werden. Als Schwerbehindertenvertretungen werden wir mit der Dienststelle und den Personalvertretungen aktiv und kooperativ unseren Beitrag Leisten und Behinderungen weiter abbauen.“
Das sieht auch der städtische Gesamtpersonalrat so. Petra Schultes, Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, sagt: „Gleichberechtigte Teilnahme am Arbeitsplatz ist uns eine Herzensangelegenheit.“
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Die neue Inklusionsvereinbarung gilt für alle Dezernate, Ämter und Eigenbetriebe. Sie konkretisiert die gesetzlichen Regelungen für die Inklusion schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der Landeshauptstadt Wiesbaden und stellt weitergehende Regeln und Ziele für die Zusammenarbeit insbesondere zwischen den beteiligten Akteuren auf. Der Verwaltung, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, vor allem aber auch den Führungskräften werden durch die Inklusionsvereinbarung wichtige Fürsorge- und Förderungspflichten im Umgang mit schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auferlegt. Darüber hinaus finden sich für schwerbehinderte und gleichgestellte städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Vereinbarung vielfältige Regelungen zur Arbeitszeit, Personalplanung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes und zur Arbeitsorganisation.
„Die Vereinbarung enthält viele wichtige Regelungen, um die Inklusion schwerbehinderter und gleichgestellter städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter voranzutreiben“, findet Marcus Bittner, Leiter des Personalamtes und Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers. „Es ist nun aber vor allem wichtig, dass die Regelungen nicht nur auf dem Papier existieren, sondern tatsächlich gelebt werden.“ Hierin sieht er noch ein ordentliches Stück Arbeit, ist aber zuversichtlich, dass dies gelingen wird.
Die neue Inklusionsvereinbarung wurde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung, den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen, Vertreter/innen des Gesamtpersonalrates und dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers erarbeitet. Unterstützt wurde die Arbeitsgruppe zudem von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Dienststelle Stadtverwaltung. Ein langer Abstimmungsprozess innerhalb der Arbeitsgruppe, aber auch mit den unterschiedlichsten städtischen Fachbereichen hat nun eine hoffentlich gut umsetzbare Regelung hervorgebracht, um zum einen besonderen Bedürfnissen und Bedarfen schwerbehinderter und gleichgestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnung zu tragen, zum anderen aber auch das Miteinander und Zusammenarbeiten zu vereinfachen.
Dieter H. Menger, Gesamtschwerbehindertenvertreter der Landeshauptstadt Wiesbaden, führt aus: „Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Auch vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs ist es geboten, Menschen mit Behinderungen darin zu unterstützen, einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Das heißt, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und eine zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen. Diese Inklusionsvereinbarung ist der Ausgangspunkt zur Erreichung dieser Ziele. Nun muss sie bekannt gemacht und Teil des gelebten Leitbildes dieser Stadtverwaltung werden. Als Schwerbehindertenvertretungen werden wir mit der Dienststelle und den Personalvertretungen aktiv und kooperativ unseren Beitrag Leisten und Behinderungen weiter abbauen.“
Das sieht auch der städtische Gesamtpersonalrat so. Petra Schultes, Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, sagt: „Gleichberechtigte Teilnahme am Arbeitsplatz ist uns eine Herzensangelegenheit.“
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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden

v.l.n.r.: Dieter H. Menger, Gesamtschwerbehindertenvertreter, Petra Schultes, Vorsitzende des Gesamtpersonalrates, Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, Marcus Bittner, Leiter des Personalamtes.