Pressemitteilung
17.09.2024
Pressereferat
Umwelt & Naturschutz, Homepage, Verkehr, Wirtschaft
Kaufprämie für Lastenräder für Privatpersonen ab sofort wieder aktiv
Seit September können sich Privatpersonen die Anschaffung eines Lastenfahrrads wieder fördern lassen: ESWE Versorgung und die Landeshauptstadt Wiesbaden zahlen pro Fahrrad einen Zuschuss von bis zu 800 Euro. Bis Ende August galt diese Förderung ausschließlich für Gewerbetreibende.
Fördermittel werden maximal bis 8. Januar 2025 ausgezahlt, sofern der Förderantrag bis spätestens 19. Dezember dieses Jahres bei der Landeshauptstadt Wiesbaden eingereicht wurde. Seit Inkrafttreten der städtischen Kaufprämie für Lastenräder im März 2019 wurden bereits 433 Lastenfahrräder gefördert. Allein 45 Lastenräder wurden seit 2019 schon für Gewerbetreibende bezuschusst. So lassen sich benötigte Arbeitsmittel oder Bestellungen schnell, kostengünstig und umweltfreundlich zu Kundinnen und Kunden transportieren, ohne Zeit mit der Suche nach einem Parkplatz zu verlieren. Damit leisten Lastenräder oder Cargo Bikes einen wichtigen Beitrag zur Luftreinhaltung und Lärmminderung.
So funktioniert die Förderung:
1. Antragsformular auf der Webseite des städtischen Radbüros unter www.wiesbaden.de/radbuero ausfüllen.
2. Zusammen mit dem Kostenvoranschlag bis zum 19. Dezember 2024 an das Tiefbau- und Vermessungsamt senden.
3. Nach Erhalt der Förderzusage das Lastenrad bis zum 31.Dezember 2024 kaufen.
4. Rechnung und Zahlungsnachweis bis zum 8. Januar 2025 einreichen.
Wichtig: Nur Anschaffungen, die nach der Zusage seitens der Landeshauptstadt Wiesbaden getätigt werden, werden gefördert. Nähere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden sich auf der Webseite des Radbüros unter www.wiesbaden.de/radbuero.
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So funktioniert die Förderung:
1. Antragsformular auf der Webseite des städtischen Radbüros unter www.wiesbaden.de/radbuero ausfüllen.
2. Zusammen mit dem Kostenvoranschlag bis zum 19. Dezember 2024 an das Tiefbau- und Vermessungsamt senden.
3. Nach Erhalt der Förderzusage das Lastenrad bis zum 31.Dezember 2024 kaufen.
4. Rechnung und Zahlungsnachweis bis zum 8. Januar 2025 einreichen.
Wichtig: Nur Anschaffungen, die nach der Zusage seitens der Landeshauptstadt Wiesbaden getätigt werden, werden gefördert. Nähere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden sich auf der Webseite des Radbüros unter www.wiesbaden.de/radbuero.
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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden