Pressemitteilung
29.11.2024
Pressereferat
Rathaus, Homepage
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl und Oberbürgermeisterwahl in Wiesbaden
In den nächsten Tagen wird ein Teil der wahlberechtigten Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger eine „Wahlsendung“ in ihrem Briefkasten vorfinden, die nichts mit Wahlwerbung zu tun hat.
Die Stadt wendet sich mit dem Schreiben vielmehr an Wahlberechtigte, deren Namen aus der Einwohnerdatenbank nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Sie werden gebeten, an der Bundestagswahl voraussichtlich am 23. Februar 2025 und der Oberbürgermeisterwahl am 9. März mit eventueller Stichwahl am 30. März als Wahlhelferinnen und -helfer in einem Wahlvorstand mitzuwirken.
Wiesbaden hat zurzeit rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner, von denen etwa 210.000 wahlberechtigt sind. Um eine Stimmabgabe in der Nähe der Wohnung zu ermöglichen, ist das gesamte Stadtgebiet in 163 Wahlbezirke eingeteilt. Hinzu kommen noch 84 Briefwahlbezirke. Für jeden dieser Wahlbezirke werden bis zu neun ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger gesucht, die zusammen einen Wahlvorstand bilden, der die Stimmabgabe und die Stimmenauszählung am Wahlsonntag kontrolliert und vornimmt. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte „Erfrischungsgeld“, in Höhe von 60 Euro gezahlt.
Die ausgewählten Personen werden in dem Anschreiben gebeten, sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Aber auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht zu den zufällig ausgewählten Personen gehören und sich dennoch für ein Wahlhelferamt interessieren, können sich an das Wahlamt, Postfach 3920, 65029 Wiesbaden, Telefon (0611) 314501, wenden.
Übrigens sind nach den gesetzlichen Bestimmungen alle Wahlberechtigten zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet. Es gibt nur wenige Ausnahmen, dies abzulehnen.
Weitere Informationen zu Wahlen in Wiesbaden und ein digitales Anmeldeformular für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer findet man im Internet unter www.wiesbaden.de/wahlen „Wahlhelfer gesucht“.
+++
Wiesbaden hat zurzeit rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner, von denen etwa 210.000 wahlberechtigt sind. Um eine Stimmabgabe in der Nähe der Wohnung zu ermöglichen, ist das gesamte Stadtgebiet in 163 Wahlbezirke eingeteilt. Hinzu kommen noch 84 Briefwahlbezirke. Für jeden dieser Wahlbezirke werden bis zu neun ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger gesucht, die zusammen einen Wahlvorstand bilden, der die Stimmabgabe und die Stimmenauszählung am Wahlsonntag kontrolliert und vornimmt. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte „Erfrischungsgeld“, in Höhe von 60 Euro gezahlt.
Die ausgewählten Personen werden in dem Anschreiben gebeten, sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung zu stellen. Aber auch Bürgerinnen und Bürger, die nicht zu den zufällig ausgewählten Personen gehören und sich dennoch für ein Wahlhelferamt interessieren, können sich an das Wahlamt, Postfach 3920, 65029 Wiesbaden, Telefon (0611) 314501, wenden.
Übrigens sind nach den gesetzlichen Bestimmungen alle Wahlberechtigten zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet. Es gibt nur wenige Ausnahmen, dies abzulehnen.
Weitere Informationen zu Wahlen in Wiesbaden und ein digitales Anmeldeformular für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer findet man im Internet unter www.wiesbaden.de/wahlen „Wahlhelfer gesucht“.
+++
Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden