Pressemitteilung
03.02.2025
Pressereferat
Gesellschaft & Soziales, Homepage
Hessische Kommunale Jobcenter: „Kontinuität und Verlässlichkeit - erfolgreiche Sozialpolitik braucht starke Rahmenbedingungen“
Die Hessischen Kommunalen Jobcenter äußern sich im Folgenden zu den Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Sozialpolitik.
Die Arbeit des Jobcenters ist vielschichtig. Während oft sogenannte Totalverweigerer – eine kleine Gruppe, die jegliche Mitwirkung ablehnt – in der öffentlichen Debatte überproportional viel Aufmerksamkeit erhalten, zeigt die Realität ein anderes Bild. Die Mehrheit der Leistungsbeziehenden ist motiviert, aktiv an ihrer beruflichen Zukunft zu arbeiten. Viele Menschen, die arbeiten, sind dennoch auf ergänzende Leistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Besonders betroffen sind Alleinerziehende und Familien, deren Einkommen oft nicht ausreicht, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu decken.
Die Herausforderungen, die das Kommunale Jobcenter bewältigt, stehen in einem größeren historischen und politischen Kontext. Die Entwicklungen auf bundespolitischer Ebene beeinflussen die Arbeit vor Ort unmittelbar, insbesondere durch Gesetzesänderungen und Reformen, die oft komplexe Anpassungen erfordern. Das Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) existiert seit zwanzig Jahren und unterliegt ständigen, tiefgreifenden Wechseln in seiner Struktur und Ausrichtung. Diese Veränderungen machen eine kontinuierliche Anpassung der Arbeit an die realen Gegebenheiten notwendig. Die sich nun abzeichnenden bundespolitischen Umbrüche geben Anlass zu einer Bestandsaufnahme und einer auf Erfahrungen gründenden Empfehlung für die zukünftige Regierung.
2004 endete endgültig das dreigliedrige System der sozialen Sicherung bei Arbeitslosigkeit, bestehend aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Mit den sogenannten „Hartz-Reformen“ fusionierte die damalige Regierung Schröder die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Wesentlichen auf dem Leistungsniveau der vormaligen Sozialhilfe. Im Ergebnis wurde dieser Regelungsgehalt im Jahr 2005 im SGB II festgeschrieben. Nach zahlreichen Gesetzesänderungen, Schwerpunktverlagerungen und Neuausrichtungen innerhalb des Arbeitslosengeldes II löste die Ampel-Koalition mit Einführung des Bürgergeldgesetzes zu Beginn 2023 dieses ab und vollzog damit einen deutlichen Kurswechsel. Statt des ursprünglich sinnstiftenden Mottos „Fördern und Fordern“ lag der Fokus auf einer konsensorientierten Kooperation. Sanktionen waren zunächst massiv eingeschränkt. Vielmehr sollte das freiwillige Element ausschlaggebend dabei sein, Arbeitsuchende zu mobilisieren, zu qualifizieren und in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren.
Nach zwei Jahren Praxis konstatieren die Hessischen Kommunalen Jobcenter, dass sich dieser Ansatz nicht als realistisch und tragfähig erwiesen hat. Die gegenwärtige Bundesregierung hat den Korrekturbedarf zuletzt ebenfalls erkannt und punktuell nachgesteuert. Gleichwohl greifen diese Kurskorrekturen aus Sicht der in der Sozialverwaltung Tätigen zu kurz. Neben einer grundsätzlichen Neukonzeption des Gesetzes, die eine Rückkehr zu den bewährten Ansätzen der ursprünglichen Reform zum Kern innehat, ist eine dauerhafte, auskömmliche Mittelausstattung erfolgskritisch. Diese ist vor dem Hintergrund der jüngsten Haushaltsdebatte nicht mehr gegeben.
Die avisierten Kürzungen, so die Hessischen Kommunalen Jobcenter, nehmen den Kommunalen Jobcentern den Handlungsrahmen, um ihre effektive Arbeit vor Ort in gleicher Intensität fortführen zu können. Die Vermittlungshemmnisse der Leistungsbeziehenden haben sich in den vergangenen zwanzig Jahren deutlich verändert. Flucht- und Migrationshintergründe, Sprachbarrieren und psychosoziale Beeinträchtigungen sind nur einige Beispiele, die die Arbeit des Jobcenters zunehmend komplexer machen. Gleichzeitig steigt der Anteil der Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit auf Bürgergeld angewiesen sind, sei es aufgrund niedriger Löhne oder unzureichender Arbeitszeiten.
Es bedarf weiterhin eines klaren politischen Bekenntnisses zur Autonomie des SGB II. Der zunehmenden Zuständigkeitsverschiebung in andere Rechtskreise erteilen die Hessischen Kommunalen Jobcenter eine deutliche Absage. Die Kompetenz, Menschen nach langer Erwerbslosigkeit, nach dauerhafter Abhängigkeit von sozialen Transferleistungen wieder zu einem ökonomisch selbstbestimmten Leben zu verhelfen, bündelt in Deutschland eine Institution: Das Kommunale Jobcenter.
Wie wichtig Kontinuität und klare Strukturen sind, zeigt sich insbesondere in der Arbeit des Kommunalen Jobcenters der Landeshauptstadt Wiesbaden. Ein Beispiel dafür ist der Erfolg persönlicher Gespräche, bei denen individuelle Lösungswege erarbeitet werden, was Vertrauen schafft und die Motivation steigert. In den letzten 20 Jahren haben die Mitarbeitenden dort zahlreiche Veränderungen erlebt. Neue Regelungen, Anpassungen und Reformen haben das Arbeitsumfeld stetig geändert. Doch bei all diesen Veränderungen wurde für Wiesbaden ein entscheidender Erfolgsfaktor identifiziert, der konstant und unverändert geblieben ist: das persönliche Beratungsgespräch zwischen dem Kommunalen Fallmanagement und den Leistungsbeziehenden.
Wiesbadens Sozialdezernentin Dr. Patricia Becher fasst es zusammen: „Es ist eine tragfähige Beziehung, die wir in jedem Gespräch aufbauen und die es ermöglicht, die Menschen ganzheitlich zu betrachten. Wir hören zu, verstehen ihre Sorgen und Nöte und bieten ihnen die Unterstützung, die sie benötigen. Durch diese persönliche und vertrauensvolle Beratung schaffen wir die Grundlage, um die Bürgerinnen und Bürger zu motivieren und sie auf ihrem Weg der Veränderung zu begleiten.“
Dr. Becher warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor den politischen Bestrebungen, die Mittel zu kürzen: „Die Sicherung des sozialen Friedens und die Rückführung von Menschen in den Arbeitsmarkt sind Investitionen in die Zukunft. Kürzungen zerschneiden die Brücken, die wir mühsam bauen, um Menschen aus der Abhängigkeit von Transferleistungen in ein eigenständiges Leben zu führen. Hierfür benötigen wir eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung, um unsere Arbeit erfolgreich fortzuführen.“
Vor dem Hintergrund einer neuen Regierungsbildung müsse eine erfolgreiche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auch in Zukunft noch stärker kommunal geprägt sein. Die Hessischen Kommunalen Jobcenter entwickeln ihre Konzepte, Strukturen und Methoden kontinuierlich weiter, um den Menschen in einer sich wandelnden, digitalen Arbeitswelt mit flexiblen und passgenauen Leistungen und Angeboten zu begegnen.
Das Kommunale Jobcenter Wiesbaden stellt dabei eine zentrale Anlaufstelle für Arbeitsuchende und Arbeitgeber in der Region dar und setzt mit seiner Arbeit ein deutliches Zeichen für soziale Verantwortung und nachhaltige Integration. Stets nach dem gemeinsamen Credo aller Kommunalen Jobcenter in Deutschland: #Stark.Sozial.VorOrt.
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Die Herausforderungen, die das Kommunale Jobcenter bewältigt, stehen in einem größeren historischen und politischen Kontext. Die Entwicklungen auf bundespolitischer Ebene beeinflussen die Arbeit vor Ort unmittelbar, insbesondere durch Gesetzesänderungen und Reformen, die oft komplexe Anpassungen erfordern. Das Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) existiert seit zwanzig Jahren und unterliegt ständigen, tiefgreifenden Wechseln in seiner Struktur und Ausrichtung. Diese Veränderungen machen eine kontinuierliche Anpassung der Arbeit an die realen Gegebenheiten notwendig. Die sich nun abzeichnenden bundespolitischen Umbrüche geben Anlass zu einer Bestandsaufnahme und einer auf Erfahrungen gründenden Empfehlung für die zukünftige Regierung.
2004 endete endgültig das dreigliedrige System der sozialen Sicherung bei Arbeitslosigkeit, bestehend aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Mit den sogenannten „Hartz-Reformen“ fusionierte die damalige Regierung Schröder die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Wesentlichen auf dem Leistungsniveau der vormaligen Sozialhilfe. Im Ergebnis wurde dieser Regelungsgehalt im Jahr 2005 im SGB II festgeschrieben. Nach zahlreichen Gesetzesänderungen, Schwerpunktverlagerungen und Neuausrichtungen innerhalb des Arbeitslosengeldes II löste die Ampel-Koalition mit Einführung des Bürgergeldgesetzes zu Beginn 2023 dieses ab und vollzog damit einen deutlichen Kurswechsel. Statt des ursprünglich sinnstiftenden Mottos „Fördern und Fordern“ lag der Fokus auf einer konsensorientierten Kooperation. Sanktionen waren zunächst massiv eingeschränkt. Vielmehr sollte das freiwillige Element ausschlaggebend dabei sein, Arbeitsuchende zu mobilisieren, zu qualifizieren und in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren.
Nach zwei Jahren Praxis konstatieren die Hessischen Kommunalen Jobcenter, dass sich dieser Ansatz nicht als realistisch und tragfähig erwiesen hat. Die gegenwärtige Bundesregierung hat den Korrekturbedarf zuletzt ebenfalls erkannt und punktuell nachgesteuert. Gleichwohl greifen diese Kurskorrekturen aus Sicht der in der Sozialverwaltung Tätigen zu kurz. Neben einer grundsätzlichen Neukonzeption des Gesetzes, die eine Rückkehr zu den bewährten Ansätzen der ursprünglichen Reform zum Kern innehat, ist eine dauerhafte, auskömmliche Mittelausstattung erfolgskritisch. Diese ist vor dem Hintergrund der jüngsten Haushaltsdebatte nicht mehr gegeben.
Die avisierten Kürzungen, so die Hessischen Kommunalen Jobcenter, nehmen den Kommunalen Jobcentern den Handlungsrahmen, um ihre effektive Arbeit vor Ort in gleicher Intensität fortführen zu können. Die Vermittlungshemmnisse der Leistungsbeziehenden haben sich in den vergangenen zwanzig Jahren deutlich verändert. Flucht- und Migrationshintergründe, Sprachbarrieren und psychosoziale Beeinträchtigungen sind nur einige Beispiele, die die Arbeit des Jobcenters zunehmend komplexer machen. Gleichzeitig steigt der Anteil der Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit auf Bürgergeld angewiesen sind, sei es aufgrund niedriger Löhne oder unzureichender Arbeitszeiten.
Es bedarf weiterhin eines klaren politischen Bekenntnisses zur Autonomie des SGB II. Der zunehmenden Zuständigkeitsverschiebung in andere Rechtskreise erteilen die Hessischen Kommunalen Jobcenter eine deutliche Absage. Die Kompetenz, Menschen nach langer Erwerbslosigkeit, nach dauerhafter Abhängigkeit von sozialen Transferleistungen wieder zu einem ökonomisch selbstbestimmten Leben zu verhelfen, bündelt in Deutschland eine Institution: Das Kommunale Jobcenter.
Wie wichtig Kontinuität und klare Strukturen sind, zeigt sich insbesondere in der Arbeit des Kommunalen Jobcenters der Landeshauptstadt Wiesbaden. Ein Beispiel dafür ist der Erfolg persönlicher Gespräche, bei denen individuelle Lösungswege erarbeitet werden, was Vertrauen schafft und die Motivation steigert. In den letzten 20 Jahren haben die Mitarbeitenden dort zahlreiche Veränderungen erlebt. Neue Regelungen, Anpassungen und Reformen haben das Arbeitsumfeld stetig geändert. Doch bei all diesen Veränderungen wurde für Wiesbaden ein entscheidender Erfolgsfaktor identifiziert, der konstant und unverändert geblieben ist: das persönliche Beratungsgespräch zwischen dem Kommunalen Fallmanagement und den Leistungsbeziehenden.
Wiesbadens Sozialdezernentin Dr. Patricia Becher fasst es zusammen: „Es ist eine tragfähige Beziehung, die wir in jedem Gespräch aufbauen und die es ermöglicht, die Menschen ganzheitlich zu betrachten. Wir hören zu, verstehen ihre Sorgen und Nöte und bieten ihnen die Unterstützung, die sie benötigen. Durch diese persönliche und vertrauensvolle Beratung schaffen wir die Grundlage, um die Bürgerinnen und Bürger zu motivieren und sie auf ihrem Weg der Veränderung zu begleiten.“
Dr. Becher warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor den politischen Bestrebungen, die Mittel zu kürzen: „Die Sicherung des sozialen Friedens und die Rückführung von Menschen in den Arbeitsmarkt sind Investitionen in die Zukunft. Kürzungen zerschneiden die Brücken, die wir mühsam bauen, um Menschen aus der Abhängigkeit von Transferleistungen in ein eigenständiges Leben zu führen. Hierfür benötigen wir eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung, um unsere Arbeit erfolgreich fortzuführen.“
Vor dem Hintergrund einer neuen Regierungsbildung müsse eine erfolgreiche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auch in Zukunft noch stärker kommunal geprägt sein. Die Hessischen Kommunalen Jobcenter entwickeln ihre Konzepte, Strukturen und Methoden kontinuierlich weiter, um den Menschen in einer sich wandelnden, digitalen Arbeitswelt mit flexiblen und passgenauen Leistungen und Angeboten zu begegnen.
Das Kommunale Jobcenter Wiesbaden stellt dabei eine zentrale Anlaufstelle für Arbeitsuchende und Arbeitgeber in der Region dar und setzt mit seiner Arbeit ein deutliches Zeichen für soziale Verantwortung und nachhaltige Integration. Stets nach dem gemeinsamen Credo aller Kommunalen Jobcenter in Deutschland: #Stark.Sozial.VorOrt.
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der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden