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Ausbildung mittlerer Dienst

Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes nach Feuerwehrlaufbahnverordnung.

Der Dienst bei der Feuerwehr erfordert von den Einsatzkräften umfangreiches Fachwissen so-wie hohe psychische und physische Belastungs- und Leistungsfähigkeiten. So wird unter anderem an der Brandstelle und bei Hilfeleistungen von einer Beamtin/einem Beamten der Feuerwehr – oft unter erschwerten Umständen – harte körperliche Arbeit verlangt.

Darüber hinaus erfordert dieser Beruf Idealismus, der die Einzelne/den Einzelnen befähigt, in Not geratenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern unter Zurücksetzung der eigenen Person zu helfen.

1. Einstellungsvoraussetzungen

Es kann eingestellt werden, wer

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt
  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • höchstens 35 Jahre alt ist
  • mindestens einen Hauptschulabschluss hat oder einen als gleichwertig anerkannten Bil-dungsstand besitzt
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder einen gleich-wertigen anerkannten Bildungsstand, z. B. allgemeine Hochschulreife, technische Fach-hochschulreife, technische Fachschulabschluss, technische Fachoberschulabschluss, vorweisen kann
  • das Deutsche Schwimmabzeichen in Silber nachweisen kann (ist bis zur Eignungsprüfung vorzulegen und darf nicht älter als 1 Jahr sein)
  • die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
  • an einer Eignungsprüfung einschl. Sporttest mit Erfolg teilgenommen hat (Details siehe Verlinkung unten)
  • die uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit im Einsatzdienst besitzt (medizinische Vorsorgeuntersuchung nach G26.3 gem. Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) und amtsärztliche Untersuchung).

2. Grundausbildung, Probezeit

Die Bewerberin/der Bewerber wird als Beamtin/Beamter auf Probe eingestellt und zur "Brandmeisterin"/zum "Brandmeister" ernannt. Die Ausbildung dauert ein Jahre und sechs Monate. Während dieser Zeit wird die Beamtin/der Beamte umfassend in allen theoretischen und praktischen Fachgebieten ausgebildet.

Details zur Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes nach Feuerwehrlaufbahnverordnung

Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte und endet mit der Laufbahnprüfung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes der Berufsfeuerwehren.

Abschnitt Inhalt
Abschnitt I
Feuerwehrgrundlehrgang bei der Berufsfeuerwehr Wiesbaden; mindestens 24 Wochen (ca. 1000 Std.) Grundlagen, Feuerwehrtechnische und einsatztaktische Grundausbildung (Theorie und Praxis), unter anderem:
  • Naturwissenschaftliche Fächer
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Politik
  • Erste-Hilfe-Lehrgang
  • Annäherung an Gasflamme
  • Einsatz von Feuerlöscher
  • Leitersteigen
  • Bahnerden
  • Absturzsicherung
  • Flash-Over-Ausbildung
  • Motorkettensägeneinweisung
  • Atemschutzgeräteträgerlehrgang
  • Sprechfunkberechtigung
  • Lehrgang GABC-Einsatz
  • Stressbewältigung
  • Dienstsport: Sportabzeichen, DLRG-Schwimmabzeichen (Bronze)
Abschnitt II
Praktikum 1 bei der Berufsfeuerwehr Wiesbaden; circa 27 Wochen
  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter M I (160 Std. Grundlehrgang)
  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter M II (160 Std. Klinisches Praktikum)
  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter M III (160 Std. Lehrrettungswache)
  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter M IV (40 Std. Abschlusslehrgang und Prüfung)
  • Ausbildung auf den Feuerwachen 1, 2 und 3
Abschnitt III
Praktikum 2 bei der Berufsfeuerwehr Wiesbaden; circa 27 Wochen
  • Langzeitatemschutzgeräteträgerlehrgang
  • Motorbootführerscheinlehrgang
  • Maschinistin / Maschinist für Löschfahrzeuge
  • Führerschein Klasse CE
  • fachspezifische Werkstätten

Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst an der Hessischen Landesfeuerwehrschule. In den folgenden 18 Monaten muss sich die Beamtin/der Beamte bewähren (Probezeit).

3. Dienstbezüge

Die Dienstbezüge einer Beamtin/eines Beamten setzen sich aus dem Grundgehalt, dem Familienzuschlag sowie Zulagen zusammen. In den ersten Jahren erhält die "Brandmeisterin"/der "Brandmeister" Dienstbezüge nach der Besoldungsgruppe A 7.

zum 1. Februar 2020 sind dies monatlich brutto:

  • Anfangsgrundgehalt - 2353,24 Euro

und

  • Familienzuschlag einer/eines Verheirateten - 138,96 Euro
  • Familienzuschlag einer/eines Verheirateten mit 1 Kind - 257,81 Euro
  • Familienzuschlag einer/eines Verheirateten mit 2 Kindern - 376,66 Euro

Für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag um 370,30 Euro.

Außerdem erhält die Beamtin/der Beamte eine Stellenzulage von 20,30 Euro, nach einem Jahr eine Feuerwehrzulage von 65,60 Euro. Nach einem weiteren Jahr erhöht sich die Feuerwehrzulage auf 131,20 Euro. Für den "Dienst zu ungünstigen Zeiten" (nachts, sams-tags, sonn- und feiertags) wird eine Entschädigung gezahlt, die etwa 230,00 Euro monatlich beträgt.

Die Dienstbezüge vermindern sich nur um die zu zahlende Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Da die Beamtin/der Beamte nicht sozialversicherungspflichtig ist, sollte eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung bei einer Ersatz-kasse oder einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden.

4. Aufstiegsmöglichkeiten

Jede Feuerwehrbeamtin/jeder Feuerwehrbeamte muss während des Dienstes in der Feuerwache an Lehrgängen und Sonderausbildungen teilnehmen. Je nach Umfang der zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie/er dabei erwirbt, sind ihre/seine Aufstiegsmöglichkeiten.

Die "Brandmeisterin"/der "Brandmeister" kann frühestens ein Jahr nach Beendigung der Probezeit zur "Oberbrandmeisterin"/zum "Oberbrandmeister" (Besoldungsgruppe A 8) befördert werden.

Wenn sich die "Oberbrandmeisterin"/der "Oberbrandmeister" besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im vorbeugenden oder abwehrenden Brandschutz und der Technischen Unfallhilfe oder Rettungsdienst durch entsprechende Lehrgänge erworben hat, als geeignet befunden wird und die stellenplanmäßigen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie/er frühestens nach zwei weiteren Jahren zur "Hauptbrandmeisterin"/zum "Hauptbrandmeister" (Besoldungsgruppe A 9) befördert werden.

Je nach Eignung, Befähigung und Leistung können Beamtinnen/Beamte des mittleren Dienstes zur Laufbahn des gehobenen Dienstes zugelassen werden, wenn sie eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren nach Beendigung der Probezeit zurückgelegt ha-ben und sich mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 8 befinden.

Mit Zustimmung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport können Beamtinnen/Beamte des mittleren Dienstes auch ohne Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst zur "Brandoberinspektorin"/zum "Brandoberinspektor" (Besoldungsgruppe A 10) ernannt werden, wenn sie

  • sich fünf Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage bewährt haben
  • nach der Persönlichkeit, den bisherigen Leistungen, den Ergebnissen der be-suchten Lehrgänge geeignet und zum Führen von taktischen Einheiten befähigt sind
  • sich mindestens ein Jahr ununterbrochen in einer Tätigkeit des gehobenen Dienstes bewährt haben.

Auch hier müssen die stellenplanmäßigen Voraussetzungen zusätzlich gegeben sein.

5. Wachdienst

Die durchschnittliche wöchentliche Dienstzeit (einschließlich Bereitschaftsdienst) beträgt zurzeit 48 Stunden. Die Dienste werden in 24 Stunden-Schichten geleistet, denen sich eine 48-stündige Freizeitphase anschließt. Während des Wachdienstes darf die Wache nicht verlassen werden. Während den geplanten Arbeitszeiten zwischen 7.30 und 19.30 Uhr arbeiten die Feuerwehrbeamtinnen/ Feuerwehrbeamten in der alarmfreien Zeit in den Werkstätten und dergleichen. Während den geplanten Bereitschaftszeiten zwischen 19.30 und 7.30 Uhr wird in der alarmfreien Zeit geruht.

6. Einsatz in der dienstfreien Zeit

Bei Großbränden, Katastrophen und ähnlichen Einsätzren kann die Beamtin/der Beamte der Feuerwehr auch in ihrer/seiner dienstfreien Zeit zum Dienst herangezogen werden, was jedoch selten der Fall ist.

7. Dienst- und Schutzkleidung

Für die Ausübung des Dienstes wird der Beamtin/dem Beamten unentgeltlich Dienst- und Schutzkleidung gestellt. Sie besteht aus Feuerschutzanzug, Helm, Sicherheitsgurt, Dienstanzug, Schuhzeug, Hemden, Socken, Sportkleidung usw. Die Dienstkleidungs-stücke bleiben Eigentum der Stadtverwaltung.

8. Erholungsurlaub

Die Beamtinnen und Beamten der Feuerwehr erhalten jährlich 30 Tage Erholungsurlaub. Während der Anwärterzeit stehen 29 Urlaubstage zur Verfügung. Im Schichtdienst wird die Anzahl der Urlaubstage entsprechend dem Schichtmodell umgerechnet und angepasst.

9. Beihilfen

In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen nach der Hessischen Beihilfenverordnung gewährt.

10. Sonderleistungen

Die Landeshauptstadt Wiesbaden bietet den Mitarbeitenden attraktive Sonderleistungen im Gesundheitswesen (kostenlose Besuche von Schwimmbädern und Fitnessangebote). Zudem gibt es auf Wunsch das Jobticket Premium für den RMV Bereich gratis.