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Einsatzleitung Rettungsdienst

Für die rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen wird die Einsatzleitung Rettungsdienst vorgehalten.

Für die rettungsdienstliche Versorgung bei besonderen Gefahrenlagen ist in jedem Rettungsdienstbereich eine Einsatzleitung Rettungsdienst (EL-RD) vorzuhalten.

Die EL-RD besteht aus

  • einer Leitenden Notärztin / einem Leitenden Notarzt und
  • einer Organisatorischen Leiterin / einem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst

Die Einsatzleitung Rettungsdienst trägt im Einsatzfall die medizinische Gesamtverantwortung und ist gegenüber dem Personal des Rettungsdienstes weisungsberechtigt, die Leitende Notärztin, der Leitende Notarzt fachlich auch gegenüber dem übrigen ärztlichen Personal und anderen an der medizinischen Versorgung Beteiligten.

Der EL-RD obliegt am Schadensort insbesondere

  • Die Feststellung der Kapazitäten der zugewiesenen Kräfte, des Materials, der Transporträume und der Einsatzmittel sowie der Versorgungskapazitäten
  • Die Führung der zugewiesenen Kräfte unter Berücksichtigung der jeweils gebotenen Sicherheitsvorkehrungen
  • Die Bereiche für die notfallmedizinische Versorgung (Patientenablagen) und die für die weitere Versorgung notwendigen Rettungsmittel festzulegen, sowie die Einweisung der Rettungsmittel sicherzustellen
  • Die Kommunikation mit den Beteiligten sicher zu stellen
  • Die Erfassung und Versorgung sowie den Transport der betroffenen Personen zu organisieren
  • Art und Anzahl der verletzten, erkrankten oder sonst gesundheitlich geschädigten Personen, Schwere und Ausmaß der gesundheitlichen Schädigung und zusätzliche Gefährdungen festzustellen
  • Behandlungsschwerpunkte, Behandlungs- und Transportprioritäten und Versorgungserfordernisse festzulegen
  • Anweisungen zur Durchführung der medizinischen Maßnahmen zu erteilen und Festlegungen zum Zielkrankenhaus zu treffen

Indikationskatalog EL-RD

  1. An einem Schadensort sind mehr als zwei Notärzte eingesetzt;
  2. An einem Schadensort sind mehr als fünf Verletzte, Geschädigte oder Akuterkrankte notfallmedizinisch – rettungsdienstlich zu versorgen;
  3. Bei Rettungsdiensteinsätzen, bei denen mehr als drei Rettungsmittel eingesetzt werden (Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeug, Rettungshubschrauber);
  4. Auf Anforderung der rettungsdienstlichen Einsatzkräfte beziehungsweise einer Einsatzleitung am Schadensort;
  5. Bei Einsätzen, die im Zusammenhang mit Gefahrstoffen (Gefahrstoffunfälle / ABC et cetera) stehen und eine gesundheitliche Gefährdung größerer Personenzahlen zu erwarten ist;
  6. Bei Rettungsdiensteinsätzen, die mit zeitaufwendiger beziehungsweise schwieriger technischer Rettung einhergehen;
  7. Bei Evakuierungs- beziehungsweise Umquartierungsmaßnahmen;
  8. Bei Einsätzen mit besonderen öffentlichen Interesse;
  9. Bei externen Hilfeersuchen im Rahmen des Konzepts zur überörtlichen Hilfe bei einem Massenanfall von Verletzten (Ü-MANV-Konzept) des Landes Hessen.

Zurzeit versehen zehn Organisatorische Leiter und 15 Leitende Notärztinnen und Leitende Notärzte an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr diesen Dienst als Ehrenbeamte der Stadt Wiesbaden.

Ausrüstung der Einsatzleitung Rettungsdienst. wiesbaden.
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