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Rettungsdienstträgerschaft

Seit 1. Mai 2016 ist die Trägerschaft des Rettungsdienstes bei der Berufsfeuerwehr angesiedelt.

Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge. Er hat die bedarfs­gerechte, wirtschaftliche und dem aktuel­len Stand der Medizin und Technik ent­sprechende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallversorgung und des Krankentransports sicherzustellen.

Rettungsdienst umfasst sowohl die Notfallversorgung, als auch den qualifizierten Krankentransport.

Die Rettungsdienstphilosophie des Landes Hessen bestimmt die Einrichtung Rettungsdienst und den Umfang der zu erfüllenden Aufgaben.

Aus dem Rettungsdienstplan des Landes Hessen

"Diese ergibt sich aus dem medizinisch-fachlichen, organisatorischen und funktionellen Rahmen sowie dem Stellenwert der Teilaufgaben:

  • Präklinische Notfallversorgung einschließlich notärztlicher Versorgung,
  • Verlegung von Notfallpatienten,
  • Beförderung von medizinisch-fachlich betreuungsbedürftigen Patienten,
  • Transport von Arzneimitteln, Blutkonserven, Organen und ähnliche Gütern sowie von Spezialisten, soweit sie zur Versorgung lebensbedrohlich Verletzter oder Erkrankter dienen sollen,

[…] Im praktischen Einsatz erfüllt der Rettungsdienst jedoch sowohl in der Regelversorgung als auch bei Großschadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle sowie auch im Katastrophenfall selbstgrundsätzlich die gleichen Aufgaben. […] Bei Großschadensereignissen und im Katastrophenfall kommen allerdings organisatorische Aufgaben hinzu, die insbesondere die Feststellung der Behandlungs- und Transportprioritäten, der Transportmittel und -ziele, des personellen und materiellen Bedarfs und die Führung durch eine Einsatzleitung Rettungsdienst oder eine technische Einsatzleitung umfassen." (Stand 2016)

Träger des bodengebundenen Ret­tungsdienstes einschließlich der notärztli­chen Versorgung sowie der Berg- und Wasserrettung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie nehmen die Aufga­be als Selbstverwaltungsangelegenheit wahr.

Der Rettungsdienstträger ist verantwortlich für die zweckmäßige Rettungsdienst-Organisation und die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gefahrenabwehr und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Für den Rettungsdienstbereich Wiesbaden nimmt seit 1. Mai 2016 die Berufsfeuerwehr Wiesbaden diese Trägeraufgaben wahr.

Ansprechpartner Rettungsdienst / Medizinische Gefahrenabwehr

Ärztlicher Leiter Marc Dieroff
Tel.: 0611 / 499-151
E-Mail: 37.rettungsdienstwiesbadende
Sachgebietsleiter Norbert Hagner
Tel.: 0611 / 499-152
E-Mail: 37.rettungsdienstwiesbadende
Sachbearbeitung
(Stellvertretender Sachgebietsleiter)
Christian Kaiser
Tel.: 0611 / 499-153
E-Mail: 37.rettungsdienstwiesbadende
Sachbearbeitung Stefanie Kahle
Tel.: 0611 / 499-454
E-Mail: 37.rettungsdienstwiesbadende
Zertifikatsübergabe. wiesbaden.de
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