News und Aktuelles
Hier finden Sie die aktuellsten Entwicklungen und Informationen.
Digitales Passfoto (Ausweisbild) ab dem 1. August 2025
Ab dem 1. August 2025 werden nur noch digitale Passfotos (Ausweisbilder) akzeptiert.
Ausgedruckte Papierfotos sind nicht mehr zulässig.
Es gibt folgende Möglichkeiten, ein digitales Passfoto zu erstellen:
Fotostudio oder Fachgeschäft Sie können ein zertifiziertes Fotostudio oder Fachgeschäft aufsuchen, welches berechtigt ist, digitale Passfotos zu erstellen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem ausgewählten Fotostudio oder Fachgeschäft, ob es die Zertifizierung für digitale Passfotos hat. Sie erhalten einen Ausdruck mit einem QR-Code, welchen Sie zu Ihrem Termin bei uns mitbringen müssen. |
Ausländerbehörde In der Ausländerbehörde gibt es Fotoautomaten im Warteraum. Die Fotos müssen Sie vor Ihrem Termin machen. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, kommen Sie bitte frühzeitig in die Behörde und planen die zusätzliche Zeit ein. Die Gebühr für ein digitales Passfoto beträgt 6 Euro. Die Gebühr zahlen Sie nicht am Automaten, sondern während Ihrem Termin. Sie erhalten keinen Papierausdruck des Fotos. |
Wir empfehlen bei Kindern unter 6 Jahren, die Fotos in einem Fotostudio oder Fachgeschäft machen zu lassen. |
Bitte beachten Sie, dass wir ausgedruckte Fotos auf Papier ab dem 1. August 2025 nicht mehr verwenden dürfen.
Hintergrund: Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen für Passfotos in Kraft.
Die Umstellung auf digitale Passfotos dient der Erhöhung der Sicherheit und soll Manipulationen, wie sie durch sogenannte Morphing-Techniken möglich sind, verhindern.
Ukraine
Alle Aufenthaltserlaubnisse der Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1. Februar 2025 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten bei der Ausländerbehörde nicht vorsprechen. Eine Antragstellung oder eine Kontaktaufnahme ist nicht erforderlich.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrem Aufenthaltsrecht haben, schreiben Sie gerne eine E-Mail an auslaenderbehoerdewiesbadende. Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten!
Zudem finden Sie alle wichtigen Informationen unter dem folgenden Link:
Hessen hilft Ukraine | Land Hessen (Öffnet in einem neuen Tab)
Chancen-Aufenthaltsrecht
Am 31. Dezember 2022 ist das neue Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind und seit dem 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen gestattet, geduldet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, bekommen Sie die Möglichkeit, ein 18-monatiges Aufenthaltsrecht zu erhalten.
Was müssen Sie tun, während Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen, um im Anschluss eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland zu erhalten? Darüber informieren Sie die Migrationsberatungsdienste in Wiesbaden.
Kontakt
Ausländerbehörde
Anschrift
65197 Wiesbaden
Anreise
Telefon
Website
Öffnungszeiten
Vorsprachen bei der Ausländerbehörde sind nur mit einem Termin möglich. Ohne Termin wird kein Einlass gewährt.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen