Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder in anderen Fahrzeugen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt und wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht erforderlich, für
Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.
Voraussetzungen
Sie müssen das Mindestalter von 21 Jahren bzw. 19 Jahren für Krankenkraftwagen erreicht haben
Sie müssen die EU/EWR Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren – bei Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr – besitzen oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen haben
Nachweis der Fachkunde
Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen haben
Sie müssen geistig und körperlich geeignet sein
Sie müssen ein ausreichendes Sehvermögen vorweisen
falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll müssen Sie an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben
falls die FzF für Taxen gelten soll müssen Sie eine Ortskundeprüfung bestanden haben
Dokumente
Personalausweis oder Reisepass, ggf. Meldebescheinigung
aktueller Kartenführerschein
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O", Verwendungszweck „K09),
Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, nicht älter als 1 Jahr;
Bescheinigung über ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, nicht älter als 2 Jahre;
Funktions- und Leistungstest für die Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, nicht älter als 1 Jahr (mit folgenden Inhalten: Belastbarkeit, Orientierungsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit). Nachweise können erbracht werden z.B. durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Nur für Krankenkraftwagen;
Wenn eine Schulung in Erster Hilfe schon einmal nachgewiesen wurde, muss die Bescheinigung nicht noch einmal vorgelegt werden.
Für Taxen:
Nachweis der Fachkenntnis durch die IHK
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung, wie der Nachweis der Ortskunde bei der für Sie zuständigen Behörde zu führen ist.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.