Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Lebensmittelüberwachung - Informationen zur Lebensmittelkette bei Abgabe von Schlachttieren
Wer ein Schlachttier an eine Schlachtstätte abgeben will, muss mindestens die Standarderklärung zur Lebensmittelsicherheit nach der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 den Lieferunterlagen beifügen. Mit dieser Erklärung wird bescheinigt, dass das Schlachttier zur Gewinnung sicherer Lebensmittel geeignet ist.
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Organisationseinheiten
Lebensmittelüberwachung - Informationen zur Lebensmittelkette bei Abgabe von Schlachttieren
Anschrift
Teutonenstraße 1
65187 Wiesbaden
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Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
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Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Wielandstraße, Buslinie 37; Haltestelle Diesterwegschule, Buslinie 8.
Telefon
- 0611 890770
- 0611 8907749
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
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