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Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Antworten auf häufige Fragen rund ums vorsorgliche Abkochgebot für Trinkwasser

Unter wiesbaden.de/krisenfall stehen ab sofort Antworten auf häufige Fragen rund um das vorsorgliche Abkochgebot für Trinkwasser zur Verfügung.

Warum sollte ich Wasser abkochen? Wann muss ich Wasser abkochen? Gelten für Kinder besondere Maßnahmen? Kann das Wasser zur Reinigung von Besteck, Geschirr oder Gläsern im gewerblichen Bereich verwendet werden? Diese und weitere Fragen werden ab sofort unter wiesbaden.de/krisenfall beantwortet. Die Fragen und Antworten lassen sich automatisch in zahlreiche Sprachen übersetzen. Dazu genügt ein Klick auf die zwei Sprechblasen in der oberen Menüleiste.

Das vorsorgliche Abkochgebot kann erst nach drei negativen Befunden vom Gesundheitsamt wieder aufgehoben werden. Insofern es nicht zu weiteren Befunden kommt, kann frühestens mit einer Aufhebung des Abkochgebotes ab Dienstag, 4. November, gerechnet werden. Die Wasserversorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (WLW), ESWE Versorgung als Netzbetreiber sowie die Stadt informieren über ihre Webseiten, auf Social-Media-Kanälen und über die lokalen Medien darüber, sobald die vorsorgliche Abkochverfügung aufgehoben wird.

Bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurde an einer Netzmessstelle in der Wiesbadener Innenstadt eine bakteriologische Verunreinigung festgestellt. Weitere untersuchte Trinkwasserproben – auch im unmittelbaren Umfeld – waren unauffällig. Dennoch riefen die WLW sowie ESWE Versorgung aufgrund einer Verfügung des Gesundheitsamts Wiesbaden am Freitag, 31. Oktober, dazu auf, das Trinkwasser im gesamten Wasserversorgungsgebiet Wiesbaden bis auf Weiteres vor der Nutzung abzukochen. Es ist von keiner konkreten Gefährdung auszugehen, es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme zum Gesundheitsschutz. Die Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim waren und sind nicht betroffen. 


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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