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Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden

Waldbrand-Warnstufe auf 2 herabgesetzt

Die Waldbrandgefahrenlage in Hessens Wäldern hat sich weiter entspannt. Vor allem die Niederschläge in Verbindung mit einem deutlichen Temperaturrückgang führen zu einer spürbaren Abnahme der akuten Waldbrandgefahr. Deshalb wird die Waldbrandstufe auf 2 herabgesetzt.

Für die kommende Woche gilt die Waldbrand-Warnstufe 2. Es gibt kein Grillverbot und keine Schließungen von Plätzen. Allgemein gilt: Das Rauchverbot im Wald gilt in Wiesbaden das ganze Jahr über unabhhängig von der Warnstufe. 

Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) als auch der Grasland-Feuer-Index (GFI) beschreiben das meteorologische Potenzial für die Gefährdung durch Waldbrand beziehungsweise die Feuergefährdung von Freiflächen, wie etwa Wiesen. Die Brandgefahr wird in fünf Gefahrenstufen angezeigt: von 1 = sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr. Der WBI und der GFI dienen den für die Waldbrandvorsorge verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Herausgabe von Warnungen. Die Warnstufen 1 und 2 machen keine Maßnahmen erforderlich. In den weiteren Warnstufen werden jeweils unterschiedliche Maßnahmen ergriffen beziehungsweise angeordnet, in der Stufe 3 werden Waldgrillplätze geschlossen, in Stufe 4 gilt eine generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen, in Stufe 5 gelten neben dem Grillverbot strenge Auflagen für Veranstalter.

Nähere Informationen zur aktuellen Situation können Interessierte im Internet unter www.wiesbaden.de/waldbrandgefahr (Öffnet in einem neuen Tab) finden.


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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