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Пресс-релиз столицы земли Висбаден

Zurücksendung der Wahlbriefe zu den Kommunalwahlen

Wer seine Briefwahlunterlagen noch nicht an das Wahlamt zurückgeschickt hat, sollte dies umgehend tun.

Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag, 15. März, 18 Uhr, im Wahlamt (Friedrichstraße 16, 65185 Wiesbaden) eingehen, können bei der Auszählung berücksichtigt werden. Dort können Wahlbriefe auch am Wahltag noch persönlich abgegeben oder eingeworfen werden. 

Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht ausgezählt werden. 


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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