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Trinkwasser: Vorsorgliches Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen

Die bis Donnerstag, 8. Oktober, vorliegenden Ergebnisse entnommener Trinkwasser-Proben ermöglichen es noch nicht, das vorsorgliche Abkochgebot für Teile der Wiesbadener Innenstadt aufzuheben. Es bleibt bis auf Weiteres bestehen.

Seit Freitag, 25. September, führen die Wasserversorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (WLW) vermehrt Ursachenfindung, Maßnahmen, Leitungsspülungen sowie Probenahmen und Untersuchungen durch. Weitere Untersuchungen sind in den kommenden Tagen vorgesehen. Die Ergebnisse liegen Ende der kommenden Woche vor. Sobald dies geschehen ist, informieren das Gesundheitsamt und die WLW zeitnah über das weitere Vorgehen. 

Für eine Aufhebung des Abkochgebots müssen drei aufeinanderfolgende und unauffällige Untersuchungsergebnisse von allen relevanten Entnahmestellen vorliegen - dies ist bislang noch nicht der Fall. Hierzu zählen sowohl die bislang belasteten Stellen als auch Entnahmestellen an den Grenzen des betroffenen Gebietes. Zwischen den Untersuchungen muss jeweils ein zeitlicher Abstand von mindestens zwei und maximal vier Tagen liegen. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann über eine Aufhebung des Abkochgebots entschieden werden. Bis dahin wird die Bevölkerung gebeten, das bestehende Abkochgebot weiterhin zu beachten. 

Für Rückfragen stehen die Wasserversorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (WLW) unter (0611) 7802201 sowie per E-Mail an wasserqualitaetwlw-wiesbadende und das Gesundheitsamt Wiesbaden montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter (0611) 312828 sowie per E-Mail an info-gesundheitsamtwiesbadende zur Verfügung. Antworten auf häufige Fragen werden außerdem unter wiesbaden.de/krisenfall (Öffnet in einem neuen Tab) beantwortet.


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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