Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser
Bei Trinkwasser-Kontrollen in der Nähe des Kurhauses wurde das Bakterium Pseudomonas aeruginosa festgestellt. Die Ergebnisse liegen seit Freitag, 25. September, vor. In dem betroffenen Gebiet ist Trinkwasser bis auf Weiteres vor der Nutzung abzukochen.
Aktuelle Informationen
(Stand: 29. September 2026, 11.05 Uhr. Letzte Aktualisierungen: Informationen zum weiteren Verlauf und Untersuchungsergebnissen, Überarbeitung der Seitenstruktur)
Was ist passiert?
Bei Trinkwasser-Kontrollen des in der Nähe des Kurhauses wurde das Bakterium Pseudomonas aeruginosa festgestellt. Die Ergebnisse liegen seit Freitag, 25. September, vor. Zusätzlich untersuchte Trinkwasserproben aus der weiteren Umgebung der Innenstadt und allen anderen Stadtteilen waren unauffällig.
Mit den nächsten belastbaren Untersuchungsergebnissen wird voraussichtlich am Mittwoch, 30. September, oder Donnerstag, 1. Oktober, gerechnet. Bis dahin bleibt das vorsorgliche Abkochgebot für die betroffenen Bereiche bestehen.
Es werden weiterhin Leitungen gespült, Proben entnommen und Untersuchungen durchgeführt. Auf Grundlage der noch ausstehenden Untersuchungsergebnisse wird über das weitere Vorgehen und eine mögliche schrittweise Aufhebung des Abkochgebots entschieden. Eine allgemeine Entwarnung für die betroffenen Gebiete kann derzeit noch nicht gegeben werden.
Die Stadt informiert per Pressemitteilung und auf dieser Seite über den aktuellen Stand sowie darüber, sobald das Abkochgebot aufgehoben wird.
Was ist zu tun?
Trinkwasser ist in dem unten genannten Gebiet bis auf Weiteres vor der Nutzung abzukochen. Das ist eine vorsorgliche Maßnahme zum Schutz der Gesundheit.
Sie sollten Wasser einmal sprudelnd aufkochen (bis etwa 100 Grad Celsius) und es anschließend etwa zehn Minuten abkühlen lassen, bevor Sie es verwenden. Dadurch werden Keime abgetötet. Danach können Sie das Wasser wie gewohnt verwenden. Alternativ können Sie abgepacktes Trinkwasser verwenden.
Was kann passieren, wenn ich unabgekochtes Wasser trinke?
Für gesunde Personen stellt das Bakterium Pseudomonas aeruginosa im Trinkwasser in der Regel kein erhöhtes Risiko dar. Für Personen mit speziellen Risikofaktoren kann es jedoch zu Infektionen führen.
Welche Gebiete sind betroffen?
Derzeit gilt das vorsorgliche Abkochgebot in einem Gebiet rund um das Kurhaus in der Innenstadt von Wiesbaden. Die betroffenen Straßen sind in der Karte sowie im PDF unter dieser Pressemitteilung (Öffnet in einem neuen Tab)zu finden.
Wann sollte ich Wasser abkochen?
Sie sollten Wasser insbesondere abkochen, wenn Sie es für einen der folgenden Zwecke verwenden wollen:
- Trinken
- Getränkezubereitung (auch Eiswürfel)
- Zubereiten von Lebensmitteln
- Waschen von Obst, Gemüse, Salat oder anderen Lebensmitteln
- Medizinische Zwecke (zum Beispiel Wundreinigung, Nasenspülen)
- Zähneputzen
- Geschirrabwasch von Hand
- Wasser für empfindliche Haustiere
Für bestimmte Personengruppen mit speziellen Risikofaktoren gelten darüber hinausgehende Empfehlungen, die weiter unten beschrieben werden.
Welche weiteren Schutzmaßnahmen sind sinnvoll?
Nach dem Reinigen, Duschen oder Baden sollten die Ohren und insbesondere der äußere Gehörgang immer gut abgetrocknet werden, gegebenenfalls mit Wattestäbchen. Offene Wunden sollten vor Wasserkontakt wasserdicht abgedeckt werden.
Allgemeine Hinweise
Hinweise für Personen mit Risikofaktoren, Schwangere und Kinder
Hinweise für Gastronomiebetriebe, Praxen und weitere Unternehmen
Wer beantwortet mir weitere Fragen?
Unter wiesbaden.de/leben-wohnen/feuerwehr-notfaelle/einsatz-praevention/faq-trinkwasser (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie viele Antworten auf Fragen rund um das Wiesbadener Trinkwassernetz. Für Fragen zum aktuellen Abkochgebot stehen die Wasserversorgungsbetriebe der Stadt Wiesbaden (WLW) unter (0611) 7802201 und wasserqualitaetwlw-wiesbadende zur Verfügung. Sie können auch das Gesundheitsamt Wiesbaden während der Dienstzeiten von 9 bis 16 Uhr unter (0611) 312828 und info-gesundheitsamtwiesbadende kontaktieren.
Allgemeine Informationen
Wie werde ich im Krisenfall gewarnt?
Sollte ein Krisenfall eintreten, werden Sie je nach Lage werden über verschiedene Kanäle gewarnt, zum Beispiel über Sirenen, mobile Lautsprecherdurchsagen, Meldungen im Radio oder Fernsehen, Mobilfunk (Cell Broadcast) sowie Warn-Apps. Wir informieren außerdem per Pressemitteilung und in den sozialen Medien. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Warnung der Bevölkerung.
Wie kann ich mich auf Krisen- und Notfälle vorbereiten?
Extreme Wetterlagen, ein großflächiger Stromausfall, Brände: Es gibt verschiedene Krisen, die unerwartet eintreten können. Rettungs- und Einsatzkräfte können in einem großflächigen Krisenfall nicht allen Unternehmen, Einrichtungen oder Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig helfen. Daher ist es ratsam, eigene Vorkehrungen zu treffen. Auf der Seite Notfallvorsorge erfahren Sie, wie Sie sich auf Krisen- und Notfälle vorbereiten können.
Wo finde ich Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)?
Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt sich nicht um einen Krisenfall, sondern um eine besondere Lage. Informationen dazu finden Sie auf der Seite Afrikanische Schweinepest.
Wer ist verantwortlich für den Katastrophenschutz?
Der Katastrophenschutz ist Aufgabe der Bundesländer. Er wird durch Landesgesetze geregelt. Die Innenministerien der Länder sind die obersten Katastrophenschutzbehörden.
Landkreise und kreisfreie Städte wie Wiesbaden bilden mit ihren Fachämtern die unteren Katastrophenschutzbehörden. Die operative Umsetzung der Gefahrenabwehr erfolgt somit auf kommunaler Ebene. Wiesbaden hat innerhalb der Feuerwehr die Abteilung Bevölkerungsschutz eingerichtet. Sie ist im Auftrag des Oberbürgermeisters für das Krisenmanagement sowie den Katastrophen- und Zivilschutz zuständig.
Konzepte, Pläne, Vorschriften und Handlungsempfehlungen zum Katastrophenschutz finden Sie in der Infothek Katastrophenschutz des Hessischen Innenministeriums (Öffnet in einem neuen Tab).

