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Прес-реліз столиці землі Вісбаден

Neue EU-Regelung zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Die Landeshauptstadt Wiesbaden informiert: Ab Oktober 2025 gilt eine neue EU-Vorgabe zur Zahlungssicherheit.

Ab  Donnerstag, 9. Oktober, tritt die neue EU-weite Regelung zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen in Kraft. Die sogenannte „Verification of Payee (VoP)“ soll den Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union sicherer machen und Fehlüberweisungen sowie Betrugsversuche deutlich reduzieren. 

Künftig wird bei jeder Überweisung geprüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt. Bei Abweichungen kann die Zahlung verzögert, zurückgewiesen oder nur nach zusätzlicher Bestätigung ausgeführt werden. 

Die Landeshauptstadt Wiesbaden bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ihre gespeicherten Zahlungsvorlagen und Daueraufträge zu überprüfen. Um eine reibungslose und fristgerechte Verarbeitung sicherzustellen, muss als Zahlungsempfänger künftig ausschließlich folgende Bezeichnung verwendet werden: Landeshauptstadt Wiesbaden. 

Die Stadtverwaltung bedankt sich für die Mithilfe bei der Umsetzung dieser wichtigen Sicherheitsmaßnahme. Für Rückfragen stehen die zuständigen Stellen gerne zur Verfügung.


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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