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Gedenktafel erinnert an den polnischen Schriftsteller Marek Hłasko

Am Haus Hauberrisserstraße 26 erinnert nun eine Gedenktafel an den polnischen Schriftsteller Marek Hłasko. Die Initiative ging vom Deutsch-Polnischen Verein Wiesbaden anlässlich des in Polen 2024 ausgerufenen „Jahres von Marek Hłasko“ aus. Mit der vom Stadtarchiv erstellten Gedenktafel erinnert Wiesbaden an das literarische Vermächtnis Hłaskos und würdigt den als polnischen Nationaldichter geltenden Schriftsteller.

Insbesondere sein Erzählband „Der erste Schritt in den Wolken“ machte ihn weltweit bekannt. Marek Jakub Hłasko wurde am 14. Januar 1934 in Warschau geboren. Seine Kindheit war von schwierigen Familienverhältnissen und dem Zweiten Weltkrieg geprägt. 1949 begann er eine Ausbildung in Warschau, die er jedoch abbrach. 1952 wurde Hłasko Arbeiterkorrespondent der polnischen Tageszeitung „Trybuna Lubu“. Ein Jahr später erhielt er ein Stipendium des Polnischen Schriftstellerverbands. 1954 erschien sein Debütwerk.

Einige Werke Hłaskos wurden verfilmt. Bei den Dreharbeiten zu „Der achte Wochentag“ lernte er die deutsche Schauspielerin Sonja Ziemann kennen, die er schließlich heiratete. 1958 wurde Hłasko mit dem Preis der Polnischen Verleger ausgezeichnet. Wegen seiner kritischen Haltung gegenüber der polnischen Regierung und dem Sozialismus wurde ihm nach einem längeren Auslandsaufenthalt die Einreise verweigert. Hłasko lebte nun unter anderem in West-Berlin, Israel, der Schweiz und den USA.

Im Jahr 1969 strebte er ein weiteres Filmprojekt an. Für ein Treffen mit dem Produzenten reiste er nach Wiesbaden und starb am 14. Juni 1969 in der Landeshauptstadt im Haus Hauberrisserstraße 26. Sein symbolisches Grab befindet sich auf dem Wiesbadener Südfriedhof. Die sterblichen Überreste wurden 1975 nach Warschau überführt und dort beigesetzt.

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Die Gedenktafel erinnert an Marek Hłasko.

Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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