Ausländerverein anmelden
Als Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter/-innen überwiegend Ausländer/-innen sind. Ausländerin oder Ausländer im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine Person, wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.
Ein Ausländerverein, dessen Sitz in der Landeshauptstadt Wiesbaden ist, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach seiner Gründung (Anmeldung beim Amtsgericht Wiesbaden) beim Ordnungsamt anzumelden. Anschließend erhält der Verein eine Bescheinigung, mit der nachgewiesen werden kann, dass die Anmeldepflicht erfüllt wurde.
Dokumente
Gebühren
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Ausländerverein anmelden
Anschrift
65201 Schierstein
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Weitere Hinweise
Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Stielstraße, Buslinien 5, 23 und 45.
Telefon
- 0611 314453
- 0611 313919
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen