Inhalt anspringen
Ordnungsamt

Ausländerverein anmelden

Als Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter/-innen überwiegend Ausländer/-innen sind. Ausländerin oder Ausländer im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine Person, wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.

Ein Ausländerverein, dessen Sitz in der Landeshauptstadt Wiesbaden ist, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach seiner Gründung (Anmeldung beim Amtsgericht Wiesbaden) beim Ordnungsamt anzumelden. Anschließend erhält der Verein eine Bescheinigung, mit der nachgewiesen werden kann, dass die Anmeldepflicht erfüllt wurde.

Ausländerverein anmelden

Anschrift

Stielstraße 3
65201 Schierstein

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Weitere Hinweise

Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Stielstraße, Buslinien 5, 23 und 45.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise