Wenn ein Gebrauchtfahrzeug gekauft oder übernommen wird, muss dieses auf den neuen Halter umgemeldet werden.
Kraftfahrzeuge müssen immer dort zugelassen sein, wo auch der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters ist. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Wiesbaden haben, muss daher auch Ihr neu erworbenes Auto in Wiesbaden zugelassen werden.
Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.
Wie Sie Ihr Fahrzeug zulassen können und was Sie darüber hinaus noch beachten müssen, erfahren Sie hier.
Soll das gleiche Fahrzeug auf die gleiche Halterin bzw. den gleichen Halter zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung. Finden Sie weitere Informationen unter "Wiederzulassung" (Öffnet in einem neuen Tab).
Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Für Hessen gilt als Voraussetzung: Keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR (einschließlich daraus resultierender Säumniszuschläge).
Dokumente
gültiges Ausweisdokument
Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung/HU)
Zulassungsbescheinigung Teil II
Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) (Formular zu finden unter Links und Download) Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit Ausweises im Original des Vollmachtgebers (Formular zu finden unter Links und Download)
der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
ausgefülltes, unterschriebenes, ausgedrucktes (SEPA Lastschriftmandat) für die Kfz-Steuer (Formular zu finden unter Links und Download)
Hinweis: AntragstellerInnen und HalterInnen die im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen haben, wird angeraten eine zeitnahe Meldebescheinigung bei der Vorsprache vorzulegen. Ohne Vorlage einer Meldebescheinigung kann es zu einer Verzögerung der Bearbeitung oder sogar zur Ablehnung des Antrages kommen, da dann eine manuelle Abfrage im Bürgerbüro stattfinden muss.
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug) Gewerbeanmeldung
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten (Formular zu finden unter Links und Download)
der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Gebühren
Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR Wiederzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde
Verwaltungsgebühr: 12,80 EUR Wiederzulassung über ein i-Kfz-Portal
Zahlungsarten
Vor Ort EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.