Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (juristische Personen)
Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit benötigen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen sind im Bürgerbüro oder einer Ortsverwaltung zu beantragen. Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro bzw. die entsprechende Ortsverwaltung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Auf Antrag erhält jede juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
- für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt.
(behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1) - zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.
Wir sind gerne für Sie persönlich da, arbeiten jedoch ausschließlich nach Terminreservierungen. Schnell und einfach einen Termin online (Öffnet in einem neuen Tab) im Terminkalender reservieren.
Zur Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs für juristische Personen bei Wohnort im Ausland oder anderen besonderen Lebens- und Unternehmenslagen, die eine persönliche Beantragung vor Ort nicht ermöglichen, nehmen Sie bitte direkten Kontakt mit der Gewerbemeldestelle unter der Telefonnummer 0611 318000 bzw. per Mail unter gewerbemeldestellewiesbadende auf.
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