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Stadtamt

Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.

Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.

Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ist es gesetzlich vorgeschrieben, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen. Für die Dauer der Bearbeitungszeit von zirka vier Wochen wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Der neue Führerschein kann auf Wunsch zugeschickt werden. Eventuell muss eine gebührenpflichtige eidesstattliche Erklärung abgeben werden.  

Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

Anschrift

Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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