Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi, Mietwagen oder Ausflugsfahren wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
gültiges Ausweisdokument
gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
ärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus). Nachweise können erbracht werden z.B. durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
aktueller Führerschein
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Sollte aufgrund von Änderungen die Ausstellung eines neuen Führerscheins erforderlich sein, wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt.
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bar, EC- und Kreditkartenzahlung möglich
Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.