Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei
Großraum- und Schwerverkehr – Ausnahmen und Erlaubnisse
Besondere Erlaubnisse und Ausnahmen
Die Verkehrsbehörde gibt besondere Erlaubnisse bei Ausnahmen.
Dann dürfen Fahrzeuge auch am Sonntag fahren, auch wenn sie sonst Sonntags nicht fahren dürfen.
Genauso dürfen Fahrzeuge dann auch in den Ferien fahren, auch wenn sie sonst nicht in den Ferien fahren dürfen.