Kirchenaustritt
Personen, die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben, können beim Standesamt aus der Kirche austreten.
Der Kirchenaustritt muss persönlich erklärt werden. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Kirchenaustritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind. Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für den Kirchenaustritt die Zustimmung einer sorgeberechtigten Person. Der Kirchenaustritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann nur durch die sorgeberechtigte Person erfolgen.
Der Kirchenaustritt kann nicht durch einen Dritten veranlasst werden.
Wichtiger Hinweis zur Terminbuchung
Bitte beachten Sie, dass Ihre Terminbuchung nur dann erfolgreich abgeschlossen ist, wenn Sie eine Bestätigungs-E-Mail erhalten und den darin enthaltenen Bestätigungslink aktiv anklicken.
Wird der Buchungsvorgang beispielsweise durch das vorzeitige Schließen des Browsers, eine fehlende Rückkehr zur Kalenderseite nach dem Bezahlvorgang oder aus anderen Gründen unterbrochen, kann die Terminreservierung nicht abgeschlossen werden. In diesem Fall erhalten Sie keine Bestätigungs-E-Mail und es wird kein Termin reserviert.
Bitte prüfen Sie daher unbedingt, ob Sie eine Bestätigungs-E-Mail erhalten haben, und bestätigen Sie Ihren Termin über den darin enthaltenen Link. Erst danach ist Ihr Termin verbindlich reserviert.
Sollten Sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an urkundenwiesbadende. Fügen Sie dieser bitte Ihre Zahlungsbestätigung bei und teilen Sie uns Ihren gewünschten Termin mit.
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Kirchenaustritt
Anschrift
Marktstraße 18
65183 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.
Telefon
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen