Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
gültiges Ausweisdokument
gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
Erste-Hilfe Bescheinigung
gültiger ausländischer Führerschein im Original übersetzt durch:
einen international anerkannten Automobilklub des Ausstellungsstaates
oder vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmten Stelle
Meldebestätigung, aus der das erstmalige Einreisedatum (Begründung des ständigen Aufenthalts in Deutschland) hervorgeht
das Erteilungsdatum (Prüfungsdatum) muss vor dem Einreisedatum nach Deutschland liegen
Name der Fahrschule, wenn eine Prüfung erforderlich ist
bei Umschreibung der C- oder D-Klassen: ärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr) und augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre) sowie Erste-Hilfe-Bescheinigung
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.