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Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei

Umweltzone – Ausnahmegenehmigungen zum Befahren

Regeln für Fahrzeuge in der Umwelt·zone

In der Umwelt·zone dürfen nur bestimmte Fahrzeuge fahren.

Diese Fahrzeuge haben eine grüne Plakette.

Oder Sie haben eine Ausnahme·genehmigung.

Bei Verstoß gegen diese Regel gibt es eine Strafe.

Die Strafe beträgt zwischen 20-100 Euro.

Wer gibt die Ausnahme·genehmigung?

Die Ausnahme·genehmigung bekommt man bei der Straßen·verkehrs·behörde.

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