Amt für Soziale Arbeit
Wohnungsmiete – Überhöhung anzeigen (Mietspiegel)
Wohnungsmieter haben die Möglichkeit, das Amt für Soziale Arbeit einzuschalten, sofern sie vermuten, dass ihre Wohnungsmiete das ortsübliche Maß (Mietspiegel) wesentlich übersteigt. Auf der Grundlage des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes prüft die Behörde, ob die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens geboten ist.
Bitte beachten Sie, dass nach aktueller Rechtsprechung die Ausnutzung einer individuellen Notlage gegeben sein muss. Diese müssen Sie aufgrund einer Dokumentation nachweisen können.
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65197 Wiesbaden
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Wohnungsvermittlung – 510831 -
Homburger Straße 29
65197 Wiesbaden
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