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Amt für Soziale Arbeit

Wohnraumförderung

Das Sachgebiet Wohnraumförderung der Stadtverwaltung Wiesbaden ist zuständige Wohnraumförderstelle im Sinne des § 25 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG). Die sozialwohnungssuchenden Haushalte in Hessen konzentrieren sich vor allem auf die kreisfreien Städte und Umlandkreise. Wiesbaden befindet sich dabei sogar im oberen Drittel der Hessischen Kreise und Kreisfreien Städte. 

Der Wohnungsbestand in Wiesbaden konnte trotz der angespannten Marktsituation und Kapazitätsengpässen bei der Baulandentwicklung in den letzten Jahren viele Zugänge aufweisen. Wir sind bemüht, dass der (geförderte) Wohnungsbestand gemäß den Bedarfen weiter wächst. Mit der Neufassung der Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung im Jahr 2020, wurden die Förderbedingungen weiter ver­bessert. So wurde eine Senkung des Förderzinses auf null Prozent realisiert und die Darlehensbeträge und Zuschüsse weiter angehoben.

Bei uns erhalten Sie Informationen zu den Programmen der Landesförderung sowie zum ergänzenden kommunalen Förderprogramm. Wir beraten Sie um­fas­send und führen mit Ihnen das notwendige Antragsverfahren durch.

Gefördert werden: 

  • Neubau von Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen oder mittleren Einkommen, 
  • Neubau von Wohnraum für Auszubildende und/oder Studierende,
  • Eigentumsförderung im Neubau und im Erwerb von bestehendem Wohnraum,
  • Modernisierung von Wohnungsbestand,
  • Behindertengerechte Umbauten von selbstgenutztem Eigentumswohnungen und Eigenheimen,
  • Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen.

Wohnraumförderung

Anschrift

Schillerplatz 2
65185 Wiesbaden

Postanschrift

Landeshauptstadt Wiesbaden, Amt für Soziale Arbeit
Wohnraumförderung - 510810 -
Schillerplatz 2
65185 Wiesbaden

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