Ummeldung eines Gewerbes
Sie wollen Ihren stehenden Gewerbebetrieb innerhalb der Gemeinde verlegen? Sie wollen den Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Erweiterung der Tätigkeit des Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie einen Wechsel bzw. die Erweiterung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen.
+++ Aktueller Hinweis +++
Aufgrund von Wartungsarbeiten steht Ihnen am Montag, dem 05. Mai 2025, ab 6:00 Uhr bis voraussichtlich Dienstag, dem 06. Mai 2025, ca. 08:00 Uhr, unser Online-Service für Gewerbemeldungen leider nicht zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis und entschuldigen uns für eventuelle Unannehmlichkeiten.
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Ummeldung eines Gewerbes
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65183 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
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Telefon
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