Tierseuchenüberwachung - Blauzungenkrankheit (BTV)
AVV Wiesbaden ruft Tierhalter zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit auf
Aufgrund von bestätigten Nachweisen des Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) vom Serotyp 8 in den Landkreisen Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz sowie Bergstraße und aktuell Fulda (29.05.2026) in Hessen wurde die ausgewiesene Sperrzone entsprechend vergrößert. Dadurch sind nun alle hessischen Landkreise von der Handelsrestriktionszone betroffen. In dieser Sperrzone gelten Einschränkungen für die Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen.
Die Wahrscheinlichkeit für eine Ausbreitung von BTV-8 war aufgrund der bundesweiten Entwicklung des Seuchengeschehens in den vergangenen Monaten deutlich erhöht. Von einer weiteren, großflächigen Ausbreitung in den kommenden Sommermonaten ist auszugehen.
Aus diesem Grund rät das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Wiesbaden Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen dringend, ihre Tiere gegen die Serotypen 3, 4 und 8 des Blauzungenvirus impfen zu lassen.
Die Impfungen sollten vor der nächsten Infektionswelle und damit schnellstmöglich abgeschlossen sein. Diese beginnt in der wärmeren Jahreszeit mit einer Vermehrung der Stechmücken, welche das Virus übertragen. Tierhalter werden gebeten, das AVV Wiesbaden über vollständig erfolgte Impfungen per Mail an veterinaeramtwiesbadende in Kenntnis zu setzen. Zusätzlich sollen die Impfungen in der HIT-Datenbank eingetragen werden.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und sämtliche Bedingungen für die Verbringung finden Sie hier zusammengefasst:
In Bezug auf BTV3 gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen.
Die interaktive Karte der aktualisierten hessischen BT-Handelsrestriktionszone kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
Links und Downloads
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Tierseuchenüberwachung - Blauzungenkrankheit (BTV)
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