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Wie viel kostet eine Ausnahmegenehmigung?

Die Ausnahmegenehmigung ist kostenpflichtig. Die Höhe ist abhängig von der Laufzeit:

  • Genehmigung mit einer Laufzeit von bis zu einem Monat: 20,00 Euro
  • Genehmigung mit einer sechsmonatigen Laufzeit: 50,00 Euro
  • Genehmigung mit einer Laufzeit von zwölf Monaten: 100,00 Euro

Genehmigungen sind maximal ein Jahr gültig. Die Gebührensätze sind hessenweit einheitlich.

Für ablehnende Bescheide wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben.

Ihre Ausnahmegenehmigung läuft in Kürze ab?

Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, abgelaufene Ausnahmegenehmigungen zu erneuern. Hierfür sind neben einem schriftlichen Antrag eine aktuelle Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit (nicht älter als ein Jahr), ein Nachweis, dass die Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar ist (aktuelle Einkommensnachweise beziehungsweise eine aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters), sowie alle weiteren genannten Unterlagen beizufügen.

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