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Stellungnahme ESWE: Wasserschutzgebiet im Neufestsetzungsverfahren
Verschiedene Medien berichteten gestern, 12. November, über ein neues Gutachten bezüglich der Wasserschutzgebiete auf dem Taunuskamm. Dazu nimmt die ESWE Versorgungs AG wie folgt Stellung:
Die Trinkwasserversorgung ist ein hohes öffentliches Gut und von übergeordneter Bedeutung. Daher wird dieser Aspekt im anstehenden Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Taunuskamm eingehend geprüft. Hydrogeologische Gutachten sind für die geplanten Standorte, die in der Wasserschutzgebietszone III liegen, vorzulegen. Hierbei werden die Bodenbeschaffenheit und die hydrogeologischen Verhältnisse überprüft und bewertet.

„Entscheidend für die Vermeidung von Gefährdungen aus technischen Anlagen ist die standortbezogene Einzelfallbetrachtung und -bewertung. Nur dadurch kann konkret für den Einzelfall das Gefährdungspotenzial erhoben und geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Grundwasserbelastungen sowohl für Bau als auch den Betrieb festgelegt werden“, führt Dipl.-Ing. Elisabeth Jreisat, Unternehmensbereichsleiterin, Hessenwasser GmbH & Co. KG aus.

Der geplante Windpark auf dem Taunuskamm liegt in der Nähe des zur Trinkwassergewinnung genutzten Schläferskopfstollens, der von Gesteinsschichten von bis zu 180 m Dicke überlagert und durch diese geschützt wird.

„Als Mitgesellschafter der Hessenwasser hat die ESWE Versorgung eine besondere Verantwortung für die Trinkwasserversorgung der Region. Wir nehmen die Bedenken über eine mögliche Verunreinigung des Grundwassers ernst. Gemeinsam mit den Behörden und Hessenwasser und werden wir sorgfältig mögliche Gefährdungen bewerten und Vorsorgemaßnahmen treffen“, betont Jörg Höhler, Vorstand der ESWE Versorgungs AG.

Die in der gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dr. H. Hötzl vorgebrachte Empfehlung, die Abgrenzung der Wasserschutzgebiete auf dem Taunuskamm zu überprüfen und die Gebietszone II auszuweiten, ist nicht neu. Die Stadt Taunusstein hat bereits in ihrer Stellungnahme zum regionalplanerischen Abweichungsverfahren eine „Fachliche Bewertung von Risiken für Trinkwasserschutzgebiete und Trinkwasser hinsichtlich der Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) im Bereich des Taunuskamms“ vom 11. März 2014, erstellt von Prof. Toussaint und Dr. Stahr, vorgelegt, in der eine Überarbeitung der Wasserschutzgebietsgrenzen gefordert wird.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Zuge des Antrages der ESWE Taunuswind GmbH auf Abweichung zum Regionalplan 2010 diese Stellungnahme geprüft und die zuständigen Stellen bzw. Behörden um ihre Einschätzung gebeten.

Die Untere Wasserbehörde beim Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises hat zum derzeitigen Zeitpunkt keine Bedenken gegen das innerhalb der Zone III liegende Projektvorhaben.

Das Fachdezernat Grundwasser wies darauf hin, dass sich das Wasserschutzgebiet zurzeit im Neufestsetzungsverfahren befindet, da einige Wassergewinnungsanlagen nicht mehr in Betrieb sind. Das Wasserschutzgebiet wird, aller Voraussicht nach, verkleinert werden.

Das Regierungspräsidium führt weiterhin aus, dass die geologische Situation sowie die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung nach Vorlage eines hydrogeologischen Gutachtens für die konkreten Anlagenstandorte im Genehmigungsverfahren überprüft werden.

Die Wasserschutzgebiete sind in drei Zonen eingeteilt, zuständig für die Festlegung der Gebietszonen ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Zonen I und II sind gemäß des Entwurfes für den Regionalplan Südhessen für die Windkraftnutzung ausgenommen. Gemäß der Verordnung zum Schutz der Trinkwassergewinnungsanlagen für Wiesbaden sind in der erweiterten Schutzzone III die Errichtung baulicher Anlagen und damit von Windkraftanlagen nicht ausgeschlossen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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