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OB Gerich begrüßt Überleitungstarifvertrag für ESWE Verkehr Fahrbetrieb
Der Aufsichtsrat der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH hat am Dienstagabend einem Überleitungstarifvertrag für die Fahrbediensteten der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH und der ESWE Verkehr Fahrbetrieb GmbH (ehemals WiBus) zugestimmt. Der neue Tarifvertrag sieht Angleichungen bei Bezahlung und Arbeitsbedingungen der Fahrer der beiden Verkehrsgesellschaften vor. Alle Busfahrer werden ab dem 1. Januar 2015 einheitlich nach dem kommunalen Tarifvertrag TV-N bezahlt.
Oberbürgermeister Sven Gerich begrüßt diese Entscheidung als wegweisend. „Dies ist ein wichtiger Etappensieg auf dem Weg zur Zusammenführung der beiden Verkehrsbetriebe. Wir haben die Verantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer kommunalen Verkehrsbetriebe, dazu gehört auch gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, betont Gerich. „Mit dem einheitlichen Tarifvertrag hat die Zwei-Klassengesellschaft in unseren Busunternehmen ein Ende.“

Mit dem Überleitungstarifvertrag sind zwei von drei Zielen erreicht: Erstens sind alle Fahrer wieder unter einem Dach bei der ESWE Verkehrsgesellschaft und zweitens befinden sich alle Busfahrer im selben Tarifvertrag. „Das dritte Ziel, die Fusion beider Gesellschaften, ist zum Greifen nah.“

Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Landeshauptstadt Wiesbaden soll künftig nur noch ein Unternehmen zuständig sein. Die Zusammenführung dient der sozialen Gerechtigkeit, sorgt für eine einheitliche Regelung in dem Unternehmen, vereinfacht Betriebsabläufe und senkt durch Synergieeffekte Kosten. Zudem kann die Personalrekrutierung unter dem Traditionsnamen ESWE erfolgen.

Oberstes Ziel der Zusammenführung ist es, durch eine Direktvergabe im Herbst 2017 wieder die Lizenz für den Busverkehr in Wiesbaden zu erhalten. Im Dezember 2012 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass die für das Jahr 2017 anstehende Neuvergabe des Öffentlichen Personennahverkehrs der Landeshauptstadt Wiesbaden auf Grundlage des fünften Artikels der EU-Verordnung 1370/2007 in Verbindung mit Paragraf 8a Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes im Rahmen einer Direktvergabe erfolgen soll.

„Ich habe mich immer für eine Zusammenlegung von ESWE Verkehr und der früheren WiBus ausgesprochen. Wir sind auf dem richtigen Weg, der erst mit der Fusion und gleichen Arbeitsbedingungen sein Ende erreicht haben wird“, betont Gerich abschließend.

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Herausgeber:
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