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HaLT-Jugendschutzkontrollen an Fastnacht
Am kommenden Fastnachtswochenende führen das Ordnungsamt und die Polizeidirektion Wiesbaden wieder gemeinsam zivile Jugendschutzkontrollen durch.
Am Fastnachtssonntag kümmert sich das Team an der Umzugsstrecke um alkoholisierte Kinder und Jugendliche. Am Rosenmontag steht der Wiesbadener Hauptbahnhof im Focus des Jugendschutzes, da von dort bekanntermaßen viele junge Menschen mit dem Zug nach Mainz aufbrechen.

Bei den HaLT-Jugendschutzkontrollen wird zunächst informiert und sensibilisiert. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Altersgruppe der unter 16-Jährigen, die noch keinerlei Alkohol trinken dürfen.

Sofern Jugendliche oder Jugendgruppen Alkohol dabei haben, werden die Regelungen des Jugendschutzgesetzes genau geprüft. Bei Verstößen wird der Alkohol direkt vor Ort vernichtet oder sichergestellt. In Einzelfällen werden auch Alkoholtests durchgeführt und bei Bedarf die Eltern benachrichtigt, damit diese ihr Kind vor Ort abholen. Speziell hierfür wird am Fastnachtssonntag neben dem Sanitätszelt am Warmen Damm noch ein Übergabestützpunkt eingerichtet, in dem alkoholisierte Kinder und Jugendliche durch Fachkräfte des Suchthilfezentrums betreut werden, bis die Eltern eintreffen.

Bei massiven Verstößen oder besonderen Auffälligkeiten wird zudem das Jugendamt benachrichtigt.
„Durch die frühzeitigen und umfangreichen Jugendschutzkontrollen ist es in den vergangenen Jahren jedoch sehr gut gelungen, den Alkoholmissbrauch bei Minderjährigen frühzeitig zu unterbinden, so dass es nach Möglichkeit auch nicht zu Einlieferungen in die Kinder- und Jugendklinik der HSK kommen muss“, so Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz.

Zudem werden auch in den Verkaufsstellen Beratungsgespräche sowie Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken zu überprüfen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

Generell gilt: Wein, Bier und Sekt sind unter 16 Jahren tabu, Branntwein (Schnaps, Wodka, Likör und weiteres) ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

„Häufig gelangen Kinder und Jugendliche über volljährige Freunde und Bekannte an Alkohol, die diesen legal kaufen und dann an Jüngere abgeben. Auch diesbezüglich muss regelmäßig an das Verantwortungsbewusstsein der Generation 18 plus appelliert werden, ansonsten droht auch hier ein Bußgeld“, betont Dr. Franz abschließend.

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