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Kommunalwahl: Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt
Ab Freitag werden die Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl zugestellt; die persönliche Briefwahl ist bereits möglich.
Allen rund 210.000 Wahlberechtigten der Landeshauptstadt Wiesbaden müssen bei Kommunalwahlen Musterstimmzettel (Stadtverordneten- und Ortsbeiratswahl) zugänglich gemacht werden. In Wiesbaden werden diese Musterstimmzettel allen Wahlberechtigten seit dem 25. Januar persönlich übersandt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Freitag, 5. Februar, bis spätestens Samstag, 13. Februar postalisch zugestellt. Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 13. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse (15. bis 19. Februar) mit dem Wahlamt, Telefon (0611) 314501 in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden.

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb, von Anrufen vor dem 13. Februar abzusehen.

Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihr Wahllokal einprägen; sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag ein falsches Wahllokal aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten.

Wer am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen kann oder will, kann Briefwahl beantragen; dies ist bis zum Freitag, 4. März, 13 Uhr, möglich.

Die Briefwahl kann schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Wiesbaden, Wahlamt, Bleichstraße 3, 65140 Wiesbaden, gesendet wird.

Wer aber seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun. Folgende Briefwahlausgabestellen sind zu folgenden Öffnungszeiten seit Montag, 1. Februar, eingerichtet:

Zentrales Bürgerbüro
Dotzheimer Straße 6 – 8, Wahlschalter im LuisenForum,
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 18 Uhr
(Montag, 8. Februar, von 8 bis 13 Uhr und Freitag, 4. März, von 8 bis 13 Uhr),
mittwochs von 8 bis 20 Uhr,
samstags von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am 5. März)

Rathaus Wiesbaden
Schlossplatz 6, EG, Zimmer 018
montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr (Freitag, 4. März, von 8 bis 13 Uhr),
samstags von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am 5. März)

Ortsverwaltungen
Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten wählen. Alle Ortsverwaltungen sind am Freitag, 4. März, ebenfalls mindestens von 10 bis 13 Uhr geöffnet.

Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Ausgabestelle eingegangen sind.

Briefwahl kann auch online unter www.wiesbaden.de/wahlen beantragt werden.

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass es die unverzügliche Bearbeitung und Versendung der Briefwahlunterlagen gewährleisten kann, aber keinen Einfluss darauf hat, wann die Unterlagen bei den Wahlberechtigten ankommen. Bei postalischer Beantragung der Briefwahlunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs ausschließlich bei den Wahlberechtigten selbst. Das Wahlamt bittet, dies zu berücksichtigen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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