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Magistrat beschließt Leitlinien für Bürgerbeteiligung
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 28. Juni, eine Grundsatzvorlage für „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ und entsprechende Instrumente zur Umsetzung beschlossen. Das Beteiligungskonzept wird auch gleich angewandt bei der weiteren Nutzung des Grundstücks „Wilhelmstraße 1“ und dem Neubau einer Eisbahn am zweiten Ring.
„Bürgerbeteiligung ist der Stadt Wiesbaden ein wichtiges Anliegen, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger kennenzulernen und diese in die Entscheidungsprozesse einfließen zu lassen“, so Oberbürgermeister Sven Gerich. Monatelang haben im vergangenen Jahr Bürgerinnen und Bürger, politische Vertreter der Stadt sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung im so genannten „trialogischen Prozess“ gleichberechtigt am Entwurf der Leitlinien gearbeitet. Anregungen aus zahlreichen Workshops, Interviews und Gesprächen sowie aus einer Online-Beteiligung sind in die Leitlinien eingeflossen.

„Ich verstehe unsere Bürgerschaft nicht als Bewohner, sondern als selbstständige, gestaltende Bürgerinnen und Bürger. Bürgerbeteiligung ist daher kein Übel oder Hindernis, sondern eine Bereicherung. Ich bin davon überzeugt, dass die Demokratie damit nicht geschwächt, sondern gestärkt wird“, so Oberbürgermeister Gerich. Die Leitlinien sollen eine Handlungsanleitung für das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für ihre Stadt sein. Sie bieten der Verwaltung einen Handlungsrahmen, wie Bürgerbeteiligung in Projekte und Planungen einfließen kann und fordern gleichzeitig die Politik auf, eine neue Beteiligungskultur in Wiesbaden entstehen zu lassen.

Zur Fortführung des „trialogischen Prozesses“ im Rahmen der Umsetzung und praktischen Anwendung der „Wiesbadener Leitlinien für Bürgerbeteiligung“ soll ein ebenfalls trialogisch, also aus Vertreterinnen und Vertretern von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung besetzter „Arbeitskreis Bürgerbeteiligung“ eingerichtet werden. Die Geschäftsführung liegt bei der Stabsstelle „Wiesbadener Identität – Engagement – Bürgerbeteiligung“ im Dezernat des Oberbürgermeisters. Die Stabsstelle entwickelt ein Konzept für die laufende Information über Bürgerbeteiligungsprozesse und berichtet regelmäßig an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Netzpolitik. Alle Dezernate und Ämter benennen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Ansprechpartner für Vorhaben und Planungen und die Durchführung von Beteiligungsprozessen wirken. Jährlich soll es einen Bericht zur Entwicklung und zum Stand der Bürgerbeteiligung geben.

Ein Bürgerbeteiligungsprozess soll – so hat es der Magistrat in seiner heutigen Sitzung ebenfalls beschlossen _- auch über die zukünftige Bebauung des Grundstücks „Wilhelmstraße 1“ durchgeführt werden. Das Ergebnis des Beteiligungsprozesses soll eine oder mehrere Nutzungs- und Verwendungsmöglichkeiten des Grundstücks sein, damit die Stadtverordnetenversammlung über die Vorschläge entscheiden kann. Das Ergebnis des Prozesses soll bis April 2017 vorliegen. Die Kosten hierfür werden auf etwa 50.000 Euro geschätzt.

Auch für den Neubau einer Eisbahn am zweiten Ring soll wie von Oberbürgermeister Gerich bereits angekündigt ein Bürgerbeteiligungsverfahren anhand der aufgestellten Leitlinien durchgeführt werden.

„Bürgerbeteiligung kann meines Erachtens viel Verdruss und langwierige Verfahren vermeiden, die ja für alle Beteiligten unerfreulich sind. Eine frühzeitige Einbindung der Wiesbadenerinnen und Wiesbadener ist der beste Garant für Verständnis und auch für Kompromisse, ohne die es in der Politik nie geht“, so Oberbürgermeister Sven Gerich.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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