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Pressemitteilung

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Aufhebung der Aufstallungspflicht außer in Risikogebieten
Aufgrund des Rückganges der Geflügelpest in Hessen wurden die Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe (Geflügelpest) reduziert.
Wegen der verminderten Gefahr der Einschleppung der Vogelgrippe durch Zugvögel ist die Aufstallungspflicht für Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen mit Ausnahme der Risikogebiete entlang des Rheins ab sofort aufgehoben.

Im Stadtgebiet Wiesbaden sind von der Aufstallungspflicht ab sofort lediglich die Geflügelhalter betroffen, die ihre Tiere im Bereich südlich der Bahnlinie „rechte Rheinstrecke“ vom Rheingau kommend bis zum Otto-Suhr-Ring in Kastel, von dort weiter im Bereich südlich des Otto-Suhr-Ring weiter über die Uthmannstraße bis zur Bahnlinie S1und von dort weiter im Bereich südlich der Bahnlinie S1 bis nach Hochheim am Main halten.

Hinsichtlich der bekannten hessischen Risikogebiete wurde bereits im Jahr 2014 in Absprache mit Ornithologen ein Gebiet um die Uferkante der relevanten Gewässer, Seen und Flüsse beziehungsweise zu Gebieten, in denen wildlebende Wat- und Wasservögel rasten oder brüten, zugrunde gelegt.

Außerhalb geschlossener Ställe darf Geflügel in den oben beschriebenen Risikogebieten nur gehalten werden, soweit die Tiere unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge (Vogelkot etc.) gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten werden.

Wenn die Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist und andere wirksame Maßnahmen zur Absonderung des Geflügels vorgenommen werden sollen, so muss hierfür beim Veterinäramt eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Für die Durchführung von Geflügelmärkten und -ausstellungen ist ab sofort Folgendes zu beachten:
a) Börsen, Märkte und Ausstellungen mit Geflügel in Risikogebieten und Gebieten, in denen die Aufstallung angeordnet wurde, sind bis auf Widerruf weiterhin untersagt. Geflügel aus den vorgenannten Gebieten darf zum Zweck der Teilnahme an Börsen, Märkten und Ausstellungen nicht verbracht werden.
b) Außerhalb von Risikogebieten und Gebieten, in denen die Aufstallung angeordnet wurde, können lokale Geflügelausstellungen nach Genehmigung durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden durchgeführt werden, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden.
c) Überregionale Geflügelbörsen und -märkte sowie Ausstellungen mit Geflügel sind in ganz Hessen weiterhin verboten.
d) Börsen, Märkte und Ausstellungen mit Tauben und Vögeln anderer Arten können hingegen in ganz Hessen nach Genehmigung durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden durchgeführt werden, in Aufstallungsgebieten jedoch nur in geschlossenen Räumen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass alle Geflügelhaltungen, auch Kleinbestände und Hobbyhalter, beim Veterinäramt gemeldet sein müssen. Um eine Infektion in Wiesbaden schnellstmöglich zu erkennen, wird weiterhin totes Wassergeflügel verstärkt beprobt. Die Feuerwehr ist mit der Einsammlung beauftragt.

Die Aufstallungsverfügung für die beschriebenen Risikogebiete sowie die Karten sind auch im Internet unter www.wiesbaden.de mit dem Stichwort „Tierseuchen“ abrufbar. Bei Fragen steht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter der Telefonnummer (0611) 890770 oder per E-Mail an veterinaeramt@wiesbaden.de zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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