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Lärmaktionsplan für Eisenbahn-Nebenstrecken und Industrie-Anlagen
„Der neue Entwurf zum Lärmaktionsplan des Regierungspräsidiums Darmstadt macht nun auch Lärmbelastungen an Umleitungs- und Nebenstrecken der Bahn in Wiesbaden sichtbar. Von Bahnlärm Betroffene können bis zum 14. Juli 2017 Stellungnahmen einreichen“, teilt Umwelt- und Verkehrsdezernent Andreas Kowol mit.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat einen Lärmaktionsplan für Eisenbahn-Nebenstrecken und für Industrie-Anlagen in den südhessischen Ballungsräumen vorgelegt. In diesem Lärmaktionsplan werden errechnete Lärmbelastungen beschrieben und Stellungnahmen von Bürgern und anderen Betroffenen beantwortet. Weiterhin enthält der Lärmaktionsplan Informationen über den Stand des Lärmsanierungsprogramms des Bundes und den möglichen Bau von Schallschutzwänden.

Aus der Lärmwirkungsforschung ist bekannt, dass ab einer Dauerbelastung von 55 Dezibel (A) nachts und 65 Dezibel (A) tags das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigt. Die Einhaltung der genannten Werte wird als mittelfristiges Ziel des Landes Hessen verfolgt.

Im Bereich der Industrieanlagen sind die gesetzlichen Auflagen in Deutschland aufgrund der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm bereits streng, so dass hier keine zusätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen werden mussten.

Im Bereich der Haupteisenbahnstrecken hat sich die Lärmbelastung in Darmstadt, Offenbach und Wiesbaden verringert. Durch die erweiterte Kartierung sind Lärmbelastungen im Bereich der Umleitungs- und Nebenstrecken nun sichtbar. Diesen Abschnitten wird in Zukunft erhöhte Aufmerksamkeit zukommen. In Frage kommende Lärmminderungsmaßnahmen sind hierbei zu prüfen. „Entsprechende Forderungen wurden von Seiten der Landeshauptstadt Wiesbaden bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur zweiten Stufe der Lärmkartierung geltend gemacht“, sagt Andreas Kowol.

Der nun vorliegende Nachtragsplan zum Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Schienenverkehr und Industrie-Anlagen für die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden im Regierungsbezirk Darmstadt wird vom 29. Mai 2017 bis zum 29. Juni 2017 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Entwurf wird während dieser Frist auch in Papierform beim Regierungspräsidium Darmstadt zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt: Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Raum 3.03.

Zu dem Entwurf des Nachtrags-Lärmaktionsplans können Stellungnahmen über das Umweltamt Wiesbaden beziehungsweise direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt per Brief oder E-Mail (barbara.reinhardt@rpda.hessen.de) bis zwei Wochen nach Ende der Offenlage, also bis zum 14. Juli 2017, eingereicht werden. Nach Abschluss der Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen/Nachtragsplan.

Weitere Informationen gibt es beim Regierungspräsidium Darmstadt, www.rp-darmstadt.hessen.de.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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