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Lärmaktionsplan Industrieanlagen und Eisenbahnstrecken tritt in Kraft
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat im Rahmen der Lärmminderungsplanung einen Nachtragsplan für die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden aufgestellt, der am Montag, 16. Oktober, in Kraft getreten ist. Der Plan beschreibt die Lärmbelastungen, die von Industrieanlagen und Eisenbahnstrecken in den Ballungsräumen ausgehen, sowie Lärmminderungsmaßnahmen.
Nach den Erkenntnissen des Regierungspräsidiums Darmstadt, gibt es keine durch Industrielärm belasteten Personen in Wiesbaden. Zur Entwicklung im Schienenverkehr erklärt Umweltdezernent Andreas Kowol: „Es ist sehr erfreulich, dass sich im Bereich der Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr die Anzahl der lärmbelasteten Personen in Wiesbaden deutlich verringert hat.“ Die Zahl der vom Lärm Betroffenen sei im Bereich größer 65 dB(A) tags um acht Prozent zurückgegangen und im Bereich größer 55 dB(A) nachts um fünf Prozent.

Erstmals wurden in diesem Lärmaktionsplan auch die Nebenstrecken behandelt, wie die Ländchesbahn von Erbenheim über Igstadt und Auringen Richtung Niedernhausen. Dort sind aber keine wesentlichen Lärmbeeinträchtigungen im Streckenverlauf erkennbar. „Wir sehen jedoch im Bereich der Umgehungsbahn Mainz von Kostheim bis Amöneburg, insbesondere auf Höhe des Dornfelder Weges, Nachbesserungsbedarf, den wir auch angemeldet haben“, so der Umweltdezernent.

Detaillierte Informationen mit Lärmkarten der Eisenbahnstrecken bieten die Internetseiten des Regierungspräsidiums Darmstadt sowie des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA).

Der Plan wird bis zum 8. Dezember 2017 beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Raum 3.050A, zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt und ist auch online verfügbar.

Der Lärmaktionsplan und weitere Informationen sind im Internet unter www.wiesbaden.de/umwelt zu finden.

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Herausgeber:
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