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Stadt Wiesbaden unterbreitet Eigentümern im Ostfeld Angebote zum Grunderwerb
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern in den geplanten Baugebieten für das Stadtquartier und den künftigen zentralen Behördenstandort des Bundeskriminalamtes (BKA) im Ostfeld schriftliche Angebote zum Erwerb ihrer Grundstücke unterbreitet. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld in die Wege geleitet worden. Denn die Stadt ist nach den geltenden Vorschriften des Baugesetzbuches dazu verpflichtet, die für eine bauliche Entwicklung vorgesehenen Grundstücke im städtebaulichen Entwicklungsbereich zu erwerben. Durch den Erwerb der Grundstücke werden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um das Stadtquartier und den Standort für das BKA baulich zu entwickeln.
Grundlage für die Kaufangebote ist ein Wertgutachten des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Landeshauptstadt Wiesbaden. Darin wurden die entwicklungsunbeeinflussten Bodenwerte (sogenannte Anfangswerte) für den Bereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld ermittelt. Diese Werte liegen für die Ackerflächen innerhalb der geplanten Baugebiete rund 90 Prozent über den Werten, die in den Bereichen im üblichen Grundstücksverkehr erzielt werden. Das Wertgutachten wurde den Eigentümerinnen und Eigentümern im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt.

Die betreffenden Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten zunächst ausreichend Zeit, die Kaufangebote zu prüfen. Die persönlichen Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sollen dann ab Anfang Juli 2024 stattfinden. Dabei ist geplant, die Angebote mündlich zu erläutern und gemeinsam zu erörtern. Die Gespräche werden von der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ostfeld geführt.

Stadt ist um die Bereitstellung von Tauschflächen bemüht

„Wir möchten alles tun, um zu einvernehmlichen Einigungen zu kommen“, betont Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende. In den anstehenden Gesprächen soll es daher auch darum gehen, den nicht verkaufsbereiten Eigentümerinnen und Eigentümern bei Bedarf geeignete Tauschflächen anzubieten. Damit versucht die Stadt Wiesbaden, auf individuelle Umstände der Betroffenen einzugehen und eine weitestgehende Besitzstandswahrung für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer anzustreben. Derzeit wird geprüft, welche städtischen Flächen sich eignen, um sie den landwirtschaftlichen Betrieben und tauschbereiten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern als Tauschflächen anzubieten.

In den letzten zwölf Monaten wurden bereits einzelne Flächen im städtebaulichen Entwicklungsbereich erworben. Mit den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern konnten einvernehmliche Lösungen erzielt werden. Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist zuversichtlich, auch in den nun startenden Gesprächen Einigungen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern erzielen zu können.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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