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Съобщение за пресата на столицата на провинция Висбаден

Planfeststellungsverfahren für Wallauer Spange gestartet

Für die „Wallauer Spange“, die rund vier Kilometer lange Bahnstrecke, mit der Wiesbadenerinnen und Wiesbadener zukünftig deutlich schneller Frankfurt, den Frankfurter Flughafen und Darmstadt über die Schiene erreichen können, hat das Planfeststellungsverfahren erneut begonnen.

Die DB InfraGO als Bauherrin hat am 8. April überarbeitete Unterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht. Diese wurden am 22. April veröffentlicht. Damit läuft nun erneut das Anhörungsverfahren, in dem Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen können.

Ein früherer Antrag aus dem Frühjahr 2024 war trotz bereits erfolgter Offenlage Ende 2025 vom Eisenbahn-Bundesamt aufgrund unvollständiger Unterlagen zurückgewiesen worden. 

Umso wichtiger ist es, dass das Verfahren nun zügig wieder aufgenommen wurde. Verkehrsdezernent Andreas Kowol betont: „Die Wallauer Spange zählt zu den bedeutendsten Infrastrukturprojekten für Wiesbaden und die gesamte Rhein-Main-Region. Wir begleiten dieses für unsere Stadt zentrale Ausbauvorhaben im Schienenverkehr weiterhin sehr eng und unterstützen seine zügige Realisierung mit Nachdruck. Umso erfreulicher ist es, dass die DB InfraGO und das Eisenbahn-Bundesamt ihr uns zugesagtes Vorgehen eingehalten und das Verfahren nun rasch wieder aufgenommen wurde. Ziel bleibt es, den Planfeststellungsbeschluss noch in diesem Jahr zu erreichen, um im Anschluss zügig mit dem Bau beginnen zu können.“

Die Offenlage läuft voraussichtlich bis Donnerstag, 21. Mai. Ergänzend stellt die DB InfraGO auf der Projektseite zur Wallauer Spange (www.wallauer-spange.de) weitere Informationen bereit.

Die Planfeststellung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Genehmigungsverfahren für große Infrastrukturprojekte, etwa beim Neu- oder Ausbau von Bahnstrecken. Zuständig ist das Eisenbahn-Bundesamt als unabhängige Prüfbehörde. Ziel des Verfahrens ist es, ein Vorhaben umfassend rechtlich und technisch zu prüfen und dabei alle betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen.

Im Gesamtprojekt stellt die Planfeststellung eine zentrale Voraussetzung für die Umsetzung dar. Erst mit dem Planfeststellungsbeschluss liegt das verbindliche Baurecht vor. Damit schafft das Verfahren die rechtliche Grundlage für die Realisierung des Projekts und stellt gleichzeitig sicher, dass gesetzliche Vorgaben sowie Umwelt- und Sicherheitsstandards eingehalten werden.


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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