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Comunicado de prensa de la capital del Estado federado, Wiesbaden

Ausschreibung der Fördermittel für Kulturelle Bildung an Schulen

Die Landeshauptstadt Wiesbaden stellt auch für das Jahr 2026 wieder Mittel zur Projektförderung der kulturellen Bildung an Schulen bereit.

Ab sofort können sich Schulen mit Projektideen für das zweite Schulhalbjahr 2025/2026 über das städtische Antragsportal „Fundgarden“ https://kulturfoerderantraege-wiesbaden.fund.garden/ (Öffnet in einem neuen Tab) bewerben. Antragsfrist ist Sonntag, 23. November. Eine Fachjury entscheidet im Dezember 2025 über die Vergabe. 

Gefördert werden Projekte, die in Kooperation zwischen einer Wiesbadener Schule (alle Klassenstufen und Schulformen) und einer Kultureinrichtung, einem Kulturverein oder freien Künstlerinnen/ Künstlern geplant und realisiert werden. Das Spektrum der möglichen Projektideen reicht von Tanz-, Musik- und Medienformate bis hin zu Theater- und Kunstwerkstätten. Auch Kombinationen aus diesen Sparten oder andere kreative und künstlerische Ideen sind denkbar. 

Dabei gilt es zu beachten, dass keine fertigen Formate von den Schulen eingekauft werden, sondern Schule und Kulturpartner die Projektidee mit der Schülerschaft gemeinsam abstimmen. Die Projekte können im Rahmen des regulären Unterrichts stattfinden oder darauf aufbauen, sollen aber dennoch innovative und neue Ansätze haben. Eine Anschlussförderung des Projekts ist möglich. Die kurz-, mittel- oder langfristigen Vorhaben können beispielsweise als Workshops, Projektwochen, AGs oder Exkursionen konzipiert sein. Ziel der Förderung ist es, Kindern und Jugendlichen eine aktive Beteiligung an kulturellen und künstlerischen Themen zu ermöglichen. 

Weitere Informationen und die Förderrichtlinien können auf www.wiesbaden.de/kultur/kultur-machen/kulturfoerderung-stadt/kulturelle-bildung-an-schulen (Öffnet in einem neuen Tab) abgerufen werden. 


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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