Inhalt anspringen
Ordnungsamt

Erlaubnis Haltung gefährlicher Hund

Für die Haltung eines Listenhundes/gefährlichen Hundes bedarf es einer Erlaubnis von der zuständigen Ordnungsbehörde.

Als Listenhunde nach der hessischen Hundeverordnung gelten die folgenden Rassen:
Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler.

Meldungen über Beißvorfälle können Sie telefonisch oder per E-Mail an das Ordnungsamt richten.

Erlaubnis Haltung gefährlicher Hund

Anschrift

Stielstraße 3
65201 Schierstein

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Weitere Hinweise

Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Stielstraße, Buslinien 5, 23 und 45.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise