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Sport

"Sport integriert Hessen" 2026

Das Förderprogramm "Sport integriert Hessen" fördert Aufwandsentschädigung für Personen, die Sportangebote mit und für Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund und sozial benachteiligte Menschen anleiten sowie in sehr begrenztem Rahmen Sachmittel für Sportangebote mit genannter Zielgruppe.

Förderprogramm "Sport integriert Hessen" 2026

Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Landeshauptstadt Wiesbaden wieder am Förderprogramm „Sport Integriert Hessen“ des Landes Hessen.

Mit diesem Förderprogramm sollen Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligte Menschen unterstützt und deren Teilhabe am Sport und gesellschaftlichen Leben gefördert werden.  

Wiesbadener Sportvereine können beim Sportamt bis zum 30. September 2026 für geeignete Sport- und Integrationsangebote eine finanzielle Förderung beantragen. Förderfähig sind nur Ausgaben die unmittelbar mit dem geförderten Sport- und Integrationsangebot zusammenhängen. Eine feste Förderhöhe pro Verein oder Maßnahme kann nicht zugesichert werden.

Wie hoch die Förderung für den Verein sein kann, hängt von den Kosten, dem Umfang der Maßnahme und den verfügbaren Fördermitteln ab. Gefördert werden können entsprechende Maßnahmen aus dem Kalenderjahr 2026. Das heißt, auch laufende oder bereits durchgeführte Maßnahmen können rückwirkend für das laufende Jahr 2026 berücksichtigt werden, sofern die Voraussetzungen des Förderprogramms erfüllt sind.

Was kann für Sportvereine bezuschusst werden?

  • Mehrkosten der Übungsleitung durch Integrationsarbeit
    das bedeutet, Mehrkosten von Übungsleitung, die zusätzlich zum regulären Vereinsbetrieb durch die Durchführung der Integrationsarbeit entstehen (maximal 275 Euro pro Monat)
  • Übungsleitungskosten für Sportkurse und Trainingsangebote für die Zielgruppe (maximal 275 Euro pro Monat)
  • Sachmittel sind nur in begrenztem Umfang möglich
    das bedeutet, Ausgaben für bewegliche Sachen (Sportkleidung und -material) für die Nutzung bei integrativen und sozialen Sportangeboten sind nur in begrenztem Umfang möglich
  • Transportkosten, sofern in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sport- und Integrationsangebot
  • Fortbildungsmaßnahmen und Schulungsmaßnahmen
    das bedeutet, Ausgaben für die Durchführung oder Teilnahme an Fortbildungen oder Schulungsmaßnahmen vor Ort im Zusammenhang mit nachhaltiger integrativer Vereinsarbeit

Was kann nicht gefördert werden?

  • Bewirtungs- und Cateringkosten für Sportfeste, Turniere etc.
  • Mitgliedsbeiträge, individuelle Kurs- und Teilnahmegebühren
  • Gebühren für Spieler- und Startpässe
  • Platz- und Hallenmieten (Ausnahme: Mieten und Eintrittsgelder für Schwimmbäder bei Schwimmkursen)
  • Ausgaben und Kosten für bauliche Maßnahme

Wie wird die Förderung beantragt?

Wenn ein passendes Sport- und Integrationsangebot geplant oder bereits durchgeführt wird, kann ein formloser Antrag auf Förderung beim Sportamt gestellt werden. Dieser Antrag kann per E-Mail an 52-sportfoerderung(at)wiesbaden.de beim Sportamt eingereicht werden und sollte die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vereins
  • Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für die Maßnahme verantwortlichen Person
  • kurze Beschreibung des Sportangebotes
    u.a. welche Zielgruppe, Zeitraum, Häufigkeit, Teilnehmeranzahl, Anzahl Personen aus der Zielgruppe
  • Welche Förderung wird in welcher Höhe benötigt, beispielsweise
    • Mehraufwand an Personalkosten/Übungsleiterkosten für Integrationsarbeit
    • Sachkosten (z. B. Trainingsmaterialien, Trainingsanzüge, etc., aber nur in sehr begrenztem Ausmaß möglich)
    • Transportkosten (im Zusammenhang mit Sport- und Integrationsarbeit)

Das Einreichen eines Antrags stellt noch keine automatische Förderzusage dar. Da die zur Verfügung stehenden Fördermittel begrenzt sind, erfolgt die Bewilligung der Zuschussanträge erst nach Ablauf der Antragsfrist am 30. September 2026. Dadurch können alle eingegangenen Anträge gemeinsam betrachtet und die Fördermittel möglichst fair auf die eingereichten Maßnahmen verteilt werden, sofern das Antragsvolumen den Fördertopf übersteigt. Im Laufe des Oktober 2026 informieren wir die Vereine über den aktuellen Sachstand und die jeweilige Förderentscheidung. 

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zum Download bereit gestellt:

Sportamt - Sportförderung

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