Information zum Gastronomiebetrieb im Kurhaus
Diese Mitteilung erfolgt im Einvernehmen zwischen der Wiesbadener Messe-, Kongress- und Tourismus-Holding (TriWiCon) als Verpächterin der Kurhaus-Gastronomie und der derzeitigen Pächterin, der Kurhaus Wiesbaden Gastronomie GmbH & Co. KG.
Aufgrund des auslaufenden Pachtvertrags der Kurhaus Wiesbaden Gastronomie GmbH & Co. KG zum 31.Dezember 2025 gibt die Pächterin den Betrieb zum Jahresende auf. Das neue Vergabeverfahren durch die Verpächterin der Kurhaus-Gastronomie, die TriWiCon, hatte turnusgemäß im September 2024 begonnen. Da keine Einigung zu einem neuen Vertragsabschluss erzielt werden konnte und im Ergebnis kein zuschlagsfähiges Angebot eingegangen ist, wurde das Vergabeverfahren am 4. Juni 2025 aufgehoben. Die derzeitige Pächterin wird nun die Betriebsaufgabe zum 31. Dezember 2025 einleiten. Die TriWiCon hat am 5. Juni 2025 ein neues Vergabeverfahren für die Gastronomie im Kurhaus Wiesbaden eingeleitet, an dem sich die Kurhaus Wiesbaden Gastronomie GmbH & Co. KG (bisherige Pächterin) nicht mehr beteiligt hat. Das neue Vergabeverfahren sieht eine Weiterführung des Gastronomiebetriebes, und damit einhergehend auch die Bereitstellung des Bankettgeschäfts, ab dem 1. Januar 2026 vor.
Aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der damit verbundenen langen Kündigungsfristen ist die Kurhaus Wiesbaden Gastronomie GmbH & Co. KG verpflichtet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund der Betriebsaufgabe zum 31. Dezember 2025 zu kündigen. Die Angestellten wurden darüber bereits am 28. Juli 2025 im Rahmen einer Betriebsversammlung informiert. Alle Parteien sind weiterhin bemüht einen ordnungsgemäßen Betriebs- und Personalübergang zum 1. Januar 2026 sicherzustellen. Entsprechende Gespräche und Verhandlungen laufen aktuell.
Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat, Amt oder die Telefonzentrale des Rathauses wenden.