Inhalt anspringen
Comunicati stampa

Neue Schranke am Kasteler Rheinufer: Start des Probebetriebs im Juli

Um den illegalen Fahrzeugverkehr am Rheinufer in Kastel zu unterbinden, installiert die Landeshauptstadt Wiesbaden von Mittwoch, 2. Juli, bis Samstag, 5. Juli, eine neue Schrankenanlage an der Rampenstraße. Die Maßnahme ist Bestandteil des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Verkehrskonzepts zur gezielten Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs entlang der Rheinuferpromenade.

Vor allem in den Sommermonaten hat es eine hohe Beschwerdelage über illegal einfahrende Fahrzeuge gegeben, wodurch die Erholungsfunktion des verkehrsberuhigten Rheinufers beeinträchtigt wurde.

Die Rampenstraße wird künftig nur noch für berechtigte Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sein. Die Zufahrtskontrolle erfolgt über ein elektronisches Schranken- und Zugangssystem mit digitaler Steuerung, das auch eine Fernüberwachung sowie einen elektronischen Datenabgleich umfasst. Der Bereich bleibt für Krafträder, Kleinkrafträder, Mofas sowie für mehrspurige Kraftfahrzeuge grundsätzlich gesperrt.

Radfahrende, Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen können die Anlage über den angrenzenden Rad- und Fußweg barrierefrei passieren.

Im Anschluss an die Installation folgt eine mehrwöchige Testphase, in der die technische Funktionalität des Systems sowie der reibungslose Ablauf im Echtbetrieb überprüft werden. Der Probebetrieb wird gleichzeitig genutzt, um ein neu entwickeltes Hintergrundsystem zur Verwaltung von Zufahrtsberechtigungen zu erproben, das parallel auch in der Fußgängerzone Wellritzstraße und zukünftig auch andernorts in Wiesbaden eingeführt werden soll.

Mit der Schrankenanlage wird eine robuste, vandalismussichere Lösung realisiert, die über Fernüberwachung, digitalen Datenabgleich und elektronische Steuerung verfügt. Die Gesamtkosten der Kasteler Anlage belaufen sich auf rund 170.000 Euro.

Eine bloße Beschilderung hatte sich in der Vergangenheit als unzureichend erwiesen. Trotz bestehender Verkehrszeichen wurde die Sperrung der Rampenstraße nicht ausreichend beachtet, sodass eine technische Sperreinrichtung als notwendig angesehen wurde.

+++


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat, Amt oder die Telefonzentrale des Rathauses wenden.  

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise