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Comunicato stampa della capitale dello Stato di Wiesbaden

Wahlbenachrichtigungen zu den Kommunalwahlen werden zugestellt

Die Wahlbenachrichtigungen für die 250.000 Wahlberechtigten der Kommunalwahlen am Sonntag, 15. März, werden in den nächsten Tagen durch die Post versandt. Das Wahlamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, bei der Postdurchsicht besonders auf die Wahlbenachrichtigungen zu achten und sie nicht irrtümlich für eine Werbedrucksache zu halten.

Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis Sonntag, 22. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse (23. bis 27. Februar) mit dem Wahlamt, Telefon (0611) 314501, in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst werden. 

Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb von Anrufen vor Sonntag, 22. Februar, abzusehen. 

Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihren Wahlraum einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag einen falschen Wahlraum aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten. 

Wer am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen kann oder will, kann Briefwahl beantragen, dies ist bis Freitag, 13. März, 13 Uhr, möglich. 

Die einfachste und komfortabelste Möglichkeit Briefwahl zu beantragen ist, mit dem auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung aufgedrucktem QR-Code. 

Briefwahl kann aber auch online unter www.wiesbaden.de (Öffnet in einem neuen Tab) über den Link beantragt werden. 

Sie kann auch schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Stadtverwaltung Wiesbaden, Wahlamt, Friedrichstraße 16, 65140 Wiesbaden, gesendet wird. 

Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ebenfalls tun. 

Öffnungszeiten der Briefwahlausgabestellen seit 2. Februar:

•        Wahlbüro

Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau; Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr

(Freitag, 13. März, von 9 bis 13 Uhr), Samstag von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am Samstag, 14. März)

•        Ortsverwaltungen

Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten wählen. Die Ortsverwaltungen sind am Freitag, 13. März, mindestens von 10 bis 13 Uhr geöffnet. 

Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem orangenen Wahlbriefumschlag angegebenen Ausgabestelle eingegangen sind. 

Die Stadt setzt alles daran, Briefwahlunterlagen zeitnah zu versenden. Allerdings zeigten Erfahrungswerte, dass zum Zeitpunkt der Zustellung der Wahlbenachrichtigung die Antragsflut nicht immer innerhalb eines Tages zu bewältigen ist. Es wird deshalb um Verständnis gebeten, gegebenenfalls wird auf der Internetseite oder in der Presse darauf hingewiesen.


Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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