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Comunicato stampa della capitale dello Stato di Wiesbaden

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende empfängt Sternsinger im Rathaus

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende hat am Dienstag, 6. Januar, die Sternsinger im Rathaus empfangen.

Die rund 30 Kinder und Jugendlichen kamen aus den katholischen Gemeinden Pfarrei St. Bonifatius, St. Birgid sowie St. Peter und Paul. Sie brachten ihren Segen an der Rathauspforte an, „C+M+B - Christus mansionem benedicat - Christus segne dieses Haus“.

Die Sternsingeraktion steht 2026  unter dem Motto „Schule statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit“. Die Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit steht im Fokus der Aktion Dreikönigssingen 2026. Partnerorganisationen der Sternsinger setzen sich in vielen Ländern dafür ein, Kinder aus Arbeit zu befreien und ihnen den Schulbesuch zu ermöglichen. Sie organisieren Förderkurse, um Kinder wieder einzuschulen und zu verhindern, dass sie die Schule abbrechen.

Oberbürgermeister Mende dankte den Sternsingern für ihre Segenswünsche und besonders für ihren Einsatz für Kinderrechte und gegen Kinderarbeit. „Weltweit aber auch unmittelbar vor Ort müssen die Rechte von Kindern besser geschützt werden, seien es der Schutz vor Krieg, gewaltfreie Erziehung, Bildung oder Fürsorge. Kinderarbeit sollte es eigentlich nicht geben. Trotzdem können viele Kinder auf der Welt nicht zur Schule gehen und nicht spielen. Deshalb ist es richtig, dass die Sternsinger dies anprangern.“

Das Sternsingen ist ein alter Brauch, der bis ins Mittelalter zurückreicht. Als Könige gekleidete Jungen zogen durch die Straßen und stellten den Weg zur Krippe nach. Das Kindermissionswerk nahm den Brauch 1959 mit der Aktion Dreikönigssingen wieder auf. Heute gilt das Sternsingen als weltweit größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder.

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Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende mit den Sternsingern vor dem Rathaus
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Herausgeber dieser Pressemitteilung ist das Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Schlossplatz 6, 65183 Wiesbaden, pressereferatwiesbadende. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an das zuständige Dezernat oder Amt wenden.

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