Oldtimer Kennzeichen
Um ein Kraftfahrzeug ins Ausland zu überführen, werden sogenannte Ausfuhrkennzeichen benötigt.
Bei einem bisher zugelassenem Kraftfahrzeug werden die Kennzeichen entstempelt und die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen. In der Regel werden die Ausfuhrkennzeichen für maximal einen Monat erteilt.
Die für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständige Zulassungsbehörde gibt die Ausfuhrkennzeichen aus.
Bei Antragstellern mit Auslandswohnsitz ist die Zulassungsbehörde, zuständig, in dessen Bereich der Empfangsberechtigte seinen Hauptwohnsitz hat.
Befindet sich der Wohnsitz des Empfangsberechtigten im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsbehörde Wiesbaden, muss der Empfangsberechtigte nicht anwesend sein. In diesem Fall genügen eine unterschriebene Empfangsvollmacht und der Ausweis oder Pass des Empfangsberechtigten. Ausweis oder Pass können im Original oder auch als Kopie mit einer zusätzlichen originalen Unterschrift vorgelegt werden.
Ausfuhrkennzeichen können nur Fahrzeugen zugeteilt werden, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge zur Identitätskontrolle vorzuführen.
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Anschrift
65201 Wiesbaden
Weitere Hinweise
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Anreise
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Buslinien: 5, 23, 45
Telefon
- 0611 318342
- 0611 313966
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- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen