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Bauaufsicht

Denkmalschutz und Denkmalpflege – Antrag steuerliche Vergünstigung

Eigentum verpflichtet. Da denkmalrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Immobilien oder anderen denkmalgeschützten Objekten unter Umständen erhöhte Kosten verursachen, gibt es die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs durch Steuervergünstigungen und Zuschüsse. Unter bestimmten Umständen gibt es auch die Möglichkeit, den Erlass der Grundsteuer zu beantragen.

Alle Infos sowie das Antragsformular finden Sie unter: www.wiesbaden.de/bauaufsicht: Steuervergünstigungen und Zuschüsse (Öffnet in einem neuen Tab)

Online-Services

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen beim Landesamt für Denkmalpflege

Denkmalschutz und Denkmalpflege – Antrag steuerliche Vergünstigung

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 22, 27, 28, 37, 45, X26, x72, 262

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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